Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 17.03.11



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Hauptversammlung der LS telcom AG am 17.03.2011

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzern-Abschlusses zum 30.09.2010, des Lageberichts und des Konzern-Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2009/2010 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4; 315 Abs. 4 HGB für das am 30.09.2010 abgelaufene Geschäftsjahr

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Die Aufnahme einer Dividendenzahlung ist trotz geringer Ausschüttungsquote in jedem Fall zu begrüßen.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009/2010

Zustimmung
Begründung: Die Vorstandsarbeit ist nicht zu beanstanden, das zeigt sich in dem für das Unternehmen guten Ergebnis.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009/2010

Zustimmung
Begründung: Die Arbeit des Aufsichtsrats ist nicht zu beanstanden. Er ist seiner Aufsichtspflicht nach unserer Auffassung nachgekommen.

TOP 5
Änderung von § 2 Abs. 1 lit. a) und Streichung von § 2 Abs. 1 lit. f) der Satzung

Zustimmung
Begründung: Das Unternehmen arbeitet in einem sehr engen Marktsegment. Eine Expansion in andere zusätzliche Marktbereiche ist wünschenswert.

TOP 6
Ergänzung des Beschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 4. März 2010 zu TOP 5 (Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien)

Ablehnung
Begründung: Die SdK ist aus grundsätzlichen Erwägungen nach wie vor gegen den Erwerb eigener Aktien. Stattdessen sollten die liquiden Mittel für das operative Geschäft oder die Erhöhung von Dividenden eingesetzt werden.

TOP 7
Wahl des Abschlussprüfers und Konzern-Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010/2011

Zustimmung
Begründung: Wir sehen keine Ablehnungsgründe.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.