Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 25.01.11



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Hauptversammlung der Siemens AG am 25.01.2011

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats, des Corporate Governance- und des Vergütungsberichts sowie des Compliance-Berichts zum Geschäftsjahr 2009/2010

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für die Siemens Aktiengesellschaft und den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und 5, § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs zum 30. September 2010

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 3
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Siemens Aktiengesellschaft zur Ausschüttung einer Dividende

Zustimmung
Begründung: Die Zahlung einer Dividende von 2,70 Euro liegt im oberen Bereich der von der SdK geforderten hälftigen Teilung des Konzernjahresüberschusses zwischen Aktionär und Gesellschaft und erscheint daher angemessen.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat im vergangenen Geschäftsjahr gute Arbeit geleistet. Insbesondere die Fokussierung auf den Bereich der erneuerbaren Energien erscheint der SdK zukunftsträchtig zu sein. Hier wurden die richtigen Maßnahmen ergriffen.

TOP 5
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat im vergangenen Geschäftsjahr gute Arbeit geleistet. Es gibt keinen Grund ihm die Entlastung zu verweigern.

TOP 6
Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder

Ablehnung
Begründung: Die Vergütungsstruktur des Vorstandes erscheint aus der Sicht der SdK mittlerweile ausgewogen. Dies gilt insbesondere auch für die langfristigen Anreize für den Vorstand. Gleichwohl billigt die SdK das Vergütungssystem nicht, da in den Verträgen der Vorstände noch Change-of-Control Klauseln enthalten sind. Diese lehnt die SdK grundsätzlich ab, da kein Grund ersichtlich ist, wieso ein Angestellter eines Unternehmens ein Recht zu Kündigung hat, nur weil der Eigentümer wechselt.

TOP 7
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Zwischenberichts

Zustimmung
Begründung: Es bestehen keine Bedenken Ernst & Young, Stuttgart, zum Abschlussprüfer zu bestellen.

TOP 8
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Bezugs- und des Andienungsrechts

Zustimmung
Begründung: Es handelt sich insoweit um einen Standardbeschluss. Diesem kann insbesondere deshalb zugestimmt werden, weil Siemens die von der SdK geforderte Ausschüttungsquote bei der Dividendenzahlung erreicht. Des Weiteren hat die Verwaltung in der Vergangenheit die Interessen der Aktionäre bei solchen Maßnahmen hinreichend berücksichtigt.

TOP 9
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Einsatz von Derivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz sowie zum Ausschluss des Bezugs- und des Andienungsrechts

Ablehnung
Begründung: Die SdK lehnt den Einsatz von Derivaten beim Aktienrückkauf grundsätzlich ab, da damit dem verbotenen Handel in eigenen Aktien Vorschub geleistet werden könnte.

TOP 10
Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2011 unter Ausschluss des Bezugsrechts zur Ausgabe an Mitarbeiter und entsprechende Satzungsänderungen

Zustimmung
Begründung: Es handelt sich insoweit um einen Standardbeschluss. Diesem kann insbesondere deshalb zugestimmt werden, weil Siemens in der Vergangenheit die Interessen der Aktionäre bei solchen Maßnahmen hinreichend berücksichtigt hat.

TOP 11
Beschlussfassung über die Anpassung der Aufsichtsratsvergütung und entsprechende Satzungsänderungen

Zustimmung
Begründung: Mit diesem Beschlussvorschlag kommt Siemens einer langjährigen Forderung der SdK nach. Die SdK war immer der Ansicht, dass der Aufsichtsrat keinerlei erfolgsorientierte Vergütung erhalten soll, weil ansonsten die Gefahr besteht, dass der Vorstand und Aufsichtsrat zu sehr in „einem Boot sitzen“ und ihre Entscheidungen für das Unternehmen von erfolgsorientierten Komponenten abhängig machen. Die SdK ist darüber hinaus der Ansicht, dass die Aufsichtsratstätigkeit kein „Ehrenamt“ ist. Die Vergütung muss daher adäquat sein. Daher wird auch der Höhe der Vergütung zugestimmt.

TOP 12
Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Gewinnabführungsvertrag zwischen der Siemens Aktiengesellschaft und einer Tochtergesellschaft

Zustimmung
Begründung: Es handelt sich um eine rein konzerninterne Maßnahme. Diese ist aus steuerlichen und organisatorischen Gründen sinnvoll.

TOP 13
Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandel-/Optionsschuldverschreibungen, zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie Beschlussfassung über die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2011 und entsprechende Satzungsänderungen

Zustimmung
Begründung: Der Beschlussvorschlag der Verwaltung erhöht den finanziellen Handlungsspielraum der Gesellschaft in sinnvoller Art und Weise und stellt darüber hinaus ein weitgehendes Bezugsrecht der Aktionäre sicher.

TOP 14
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, zu beschließen:

Ablehnung
Begründung: a) Der Verein von Belegschaftsaktionären in der Siemens AG e.V. hat die Ergänzung der Tagesordnung der Siemens AG verlangt. Der Antrag lautet: § 2 der Satzung wird durch einen Absatz 3 mit folgendem Wortlaut ergänzt:
„Das Unternehmen verpflichtet sich in Anlehnung an den Deutschen Corporate Governance Kodex, die Interessen aller relevanten Gruppen – der Aktionäre, der Mitarbeiter, der Kunden, der Lieferanten und der Allgemeinheit – angemessen zu berücksichtigen. Die Interessen der Aktionäre und Mitarbeiter sind gleichrangig.“
Die SdK ist der Ansicht, dass es einer solchen Satzungsänderung zum einen nicht bedarf, da die Interessen aller Stakeholder bei Siemens hinreichend berücksichtigt werden und zum anderen eine Gleichrangigkeit von Aktionärs- und Mitarbeiterinteressen auch nicht im Sinne der außenstehende Aktionäre liegt.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.