Hauptversammlung der Wincor Nixdorf AG am 24.01.2011
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Wincor Nixdorf
Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 30.09.2010,
des Lageberichts der Gesellschaft und des Konzernlageberichts
(einschließlich des Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4
bzw. § 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2009/2010) sowie des Berichts
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009/2010
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung:
Vorgeschlagen wird eine Dividende von 1,70 € je Aktie (Vj. 1,85 €.) Das entspricht ca. 50%des Periodenergebnisses und damit den Anforderungen der SdK. Das Periodenergebnis ist im Vergleich zum Vorjahr um 7% gesunken, u.z. von
114 Mio € auf 106 Mio €.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2009/2010
Zustimmung
Begründung:
Der Vorstand hat gute Arbeit geleistet. Prognostiziert waren auf der letzten Hauptversammlung ein Umsatzrückgang bis zu 3% und ein Rückgang des operativen Ergebnisses bis zu 13%. Erreicht wurde bei nahezu unverändertem Umsatz ein Rückgang des EBIT um 9% von 179 Mio. € auf 162 Mio. €. Hintergrund war der Preisverfall im Hardware-Geschäft, das noch etwas mehr als die Hälfte des Umsatzes ausmacht. Obwohl die Anzahl der ausgelieferten Cash-Systeme auf Vorjahresniveau gehalten werden konnte, sanken die Erlöse aus dem Hardware-Geschäft um 7%. Zudem hat sich ausgewirkt, dass das Unternehmen, das 2/3 seines Umsatzes mit Banken macht und sein Hauptabsatzgebiet in Europa hat, Umsatzrückgänge in einigen westeuropäischen Ländern und in Ost-Europa hinnehmen musste. Das Unternehmen hat mit dem Kostensenkungs-Programm ProImprove und mit dem Strukturprogramm Pro Future dagegen gehalten. Damit konnten die Vertriebs- und Verwaltungskosten gehalten werden und die Prozesskosten gesenkt und die Produktqualität verbessert werden. Zudem entwickelte das Unternehmen ein neues Cash-Cycle Management-System, das zu weiteren Automatisierung des Geldkreislaufes in Banken und im Handel führen soll und von dem man sich aufgrund des Alleinstellungsmerkmals einen erheblichen Wettbewerbsvorteil verspricht. Im Vergleich zu den Konkurrenten NCR und Diebold ist Wincor Nixdorf, was die Rendite anbetrifft, unverändert führend.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2009/2010
Zustimmung
Begründung:
Der Aufsichtsrat hat seine Aufgaben ordentlich erfüllt und dem Vorstand mit seinem Rat unterstützt. Der Bericht des Aufsichtsrates erscheint vollständig.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2010/2011
Zustimmung
Begründung:
WP ist die KMPG AG. Der Abschlussbericht ist informativ. Keine zu kritisierende Punkte.
TOP 6
Wahl von Anteilseignervertretern zum Aufsichtsrat
Zustimmung
Begründung:
Die Wiederwahl von Herrn Dr. Dibelius wird zugestimmt. Keine erkennbaren Kritikpunkte.
Herr Holdenried, Unternehmensberater, wird als Ersatz für den ausscheidenden Dr. Wiedmann vorgeschlagen. Wir gehen davon aus, dass auch Herr Holdenried den selbst gesetzten Anforderungen des Unternehmens hinsichtlich internationaler Erfahrung, Altersgrenze von 70 Jahren entspricht.
TOP 7
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener
Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zum Ausschluss des Bezugsrechts
Zustimmung
Begründung:
Aufgrund der aus SdK-Sicht angemessenen Ausschüttungsquote ist gegen einen zusätzlichen Aktienrückkauf nichts einzuwenden.
TOP 8
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien unter
Einsatz von Derivaten und zum Ausschluss des Bezugsrechts
Ablehnung
Begründung:
Auch wenn die SdK, wie bei TOP 7 dargelegt, den Aktienrückkauf im Kontext der Dividendenpraxis befürwortet, wird der Einsatz derivativer Instrumente bei dessen praktischer Umsetzung aus grundsätzlichen Erwägungen abgelehnt. Aus Perspektive der SdK könnte hierdurch nämlich dem verbotenen Handel in eigenen Aktien Vorschub geleistet werden.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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