Hauptversammlung der Marseille-Kliniken AG am 14. Januar 2011 in
Hamburg
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten
Konzernabschlusses sowie der Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2009/2010 mit dem Bericht des Aufsichtsrates und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4, 5 und 315 Abs. 4 HGB
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2
Verwendung des Bilanzergebnisses 2009/2010
Zustimmung
Begründung: Angesichts der Verlustsituation im Einzelabschluss und des auch nur geringen, von Sondereffekten geprägten Konzerngewinns ist eine
Dividendenzahlung derzeit kein Thema.
TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2009/2010
Einzelentlastung
Begründung: Die Verwaltung schlägt eine Nichtentlastung der Vorstandsmitglieder Hölzer und von Krosigk bei Entlastung der Herren Marseille, Regenhardt und
Dobrowolski vor. Angesichts des von negativen und positiven Sondereffekten
geprägten Konzernabschlusses sowie des neuerlichen strategischen Schwenks in Richtung Pflege ist das zurückliegende Geschäftsjahr als Übergangsjahr mit
erheblicher „Altlastenaufarbeitung“ zu sehen. Die Verantwortung für die
Erfolglosigkeit der bisherigen Strategie sowie die diversen, ergebnisbelastenden Abschreibungen und Wertberichtigungen trägt dabei grundsätzlich der Vorstand. Allerdings muss hierbei berücksichtigt werden, dass die neu hinzugekommenen
Vorstände Regenhardt, Dobrowolski und Marseille nur im letzten Geschäftsquartal in Verantwortung standen. Bei Herrn Marseille kommt hinzu, dass dieser bis zu seiner Entsendung in den Vorstand den Aufsichtsratsvorsitz bei der Gesellschaft innehatte, bei Herrn Dobrowolski kann angesichts seines nur sehr kurzen Gastspiels eine
Zuweisung individueller Verantwortung seitens der SdK kaum sinnvoll vorgenommen werden. Im Ergebnis schließt sich die SdK dem Verwaltungsvorschlag an, der die Verantwortung für Fehlentwicklungen des vergangenen Geschäftsjahres
insbesondere Herrn Hölzer zuschreibt. Ob im Kontext des Verwaltungsvorschlages zur Nichtentlastung auch Pflichtverletzungen von Vorstandsmitgliedern geprüft
wurden bzw. werden sollen, ist aus SdK-Sicht derzeit unklar. Insgesamt ist die
Kommunikation der Gesellschaft mit dem Kapitalmarkt verbesserungsbedürftig.
TOP 4
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2009/2010
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat, ausweislich seines ausbaufähigen Berichts, seine übernommenen Kontroll- und Beratungsfunktionen wahrgenommen.
Ob bei einem schnelleren Eingreifen und Umsteuern des Aufsichtsrates das Ergebnis besser hätte ausfallen können, ist aktuell schwer zu beurteilen.
TOP 5
Wahlen zum Aufsichtsrat
Zustimmung
Begründung: Gegen Frau Marseille bestehen seitens der SdK keine Einwände.
TOP 6
Neustückelung des Grundkapitals und Änderung der Satzung in § 4 Abs. (1)
Zustimmung
Begründung: Die Nichtumsetzung des beschlossenen Aktiensplitts ist
unproblematisch.
TOP 7
Beschlussfassung über die Aufhebung des genehmigten Kapitals 2009 sowie die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals unter Ausschluss des
gesetzlichen Bezugsrechts
Zustimmung
Begründung: Mittels des neuen Genehmigten Kapitals erhält die Gesellschaft die Möglichkeit neue Aktien gegen Bar- und Sacheinlagen im Umfang von 30% des
aktuellen Grundkapitals mit und ohne Bezugsrecht auszugeben. Die SdK akzeptiert diesbezüglich im Regelfall lediglich Genehmigte Kapitalia mit
Bezugsrechtsausschluss im Umfang von 10% und mit Bezugsrecht von etwa 25%. Problematisch erscheint, dass Beschlussvorschlag, Berichterstattung im GB sowie in der Presse teils widersprüchlich sind. Ausweislich der Berichterstattung im GB soll das zu schaffende Genehmigte Kapital aber konkret für eine 30%ige
Barkapitalerhöhung mit allgemeinem Bezugsrecht im dritten Quartal 2010/2011
genutzt werden, für die der Großaktionär bereits seine anteilige Zeichnung zugesagt haben soll. Diese Planung wird seitens der SdK unterstützt. Die SdK wird sich auf der Hauptversammlung für eine aktionärsfreundliche Ausgestaltung eines eventuellen Überbezuges sowie für einen Bezugsrechtshandel einsetzen.
TOP 8
Satzungsänderung
Zustimmung
Begründung: Der Beschlussvorschlag dient der Modernisierung der Satzung und ist unproblematisch.
TOP 9
Bestellung der Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2010/2011
Zustimmung
Begründung: Gegen eine Wiederbestellung der Ebner Stolz Mönning Bachern,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Stuttgart, bestehen keine Bedenken. Zu klären sind allerdings die Hintergründe für die hohen Honorare für so genannte Sonstige Leistungen im Berichtsjahr.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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