a.o. Hauptversammlung der Winter AG am 22.12.2010 in München
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre
der Winter AG, Unterschleißheim, auf die Trüb AG, Aarau/Schweiz, gegen
Gewährung einer angemessenen Barabfindung
Zustimmung
Begründung:
Zwar lehnt die SdK grundsätzlich den Zwangsausschluss der
Minderheitsaktionäre ab, in diesem Fall ist dem Zwangsausschluss aber zuzustimmen. Das Unternehmen schreibt seit Jahren Verluste. Die Strategie des Managements – die Einführung der Gesundheitskarte – ist nicht aufgegangen, sonst hat die Winter AG nicht genügend Aufträge, um aus eigener Kraft überleben zu können.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|