Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 16.12.10



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Hauptversammlung der United MailSolution Holding AG am 16.12.2010

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5 Handelsgesetzbuch sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2009

Keine Abstimmung erforderlich

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009

Antrag auf Einzelentlastung
Begründung: Die SdK wird eine Einzelabstimmung zur Entlastung der Vorstandsmitglieder beantragen. Die beiden bis zur 2. Hälfte des September tätigen Vorstände H. Basten und J. Gruner haben die erst gegen Ende 2007 im Rahmen einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage erworbene (einzige) Beteiligung (United MailSolutions GmbH) zum Ende September 2009 verkauft, was zu einem Buchverlust von über 2 Mio. geführt hat; der Bilanzansatz von etwa 7,5 Mio. € für diese Beteiligung war bei einem Impairment-Test Ende 2008 noch bestätigt. Im Hinblick auf die Kapitalvernichtung von 2 Mio. in einem ¾ Jahr kann den beiden Vorstandsmitgliedern keine Entlastung erteilt werden.
Über die Aktivitäten des nach dem Beteilungsverkauf zum neuen (Allein) Vorstand berufenen J. Salmann gibt der Geschäftsbericht keine Auskunft. Deshalb ist (zur Zeit) nur eine „Enthaltung“ zum Entlastungsvorschlag möglich. Bei weiteren Informationen auf der Hauptversammlung ist eine andere Abstimmung ggfs. möglich.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des ausgeschiedenen Mitglieds des Vorstands Arnd Heinen für das Geschäftsjahr 2008

Ablehnung
Begründung: Die Entlastung des in 2008 ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds A. Heinen ist auf der Hauptversammlung 2008 nicht zur Abstimmung gestellt worden. Der (nachträglichen) Entlastung kann die SdK nicht zustimmen, da sie den übrigen Mitgliedern des Vorstandes für 2008 die Entlastung bereits versagt hat.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009

Ablehnung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat einem (vorzeitig) ausgeschiedenen Vorstandsmitglied eine Abfindung von 100 Tsd. Euro gewährt, weil die diesem Vorstandsmitglied gewährten virtuellen Aktienoptionen durch den Verkauf der (einzigen) Tochtergesellschaft, für den es als Vorstand (selbst) verantwortlich war, wertlos geworden sein sollen. Es ist nicht hinzunehmen, dass nachträglich eine Vergütung gezahlt wird, weil – vom Vorstand letztlich selbst veranlasste Optionsrechte wertlos geworden sind. Der Aufsichtsrat kann somit nicht entlastet werden, zumal er es auch geduldet hat, dass die gesetzliche Frist für die Abhaltung der Hauptversammlung über 3 Monate überschritten worden ist.

TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 sowie des Prüfers für eine gegebenenfalls erfolgende prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts im Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Es bestehen keine Bedenken, erneut die Rölfs WP Partner zum Abschlussprüfer zu bestellen.

TOP 6
Wahlen zum Aufsichtsrat

Zustimmung
Begründung: Durch die vorgeschlagene Wahl von zwei AR-Mitgliedern soll die gerichtliche Bestellung dieser beiden Aufsichtsräte bestätigt werden. Es sind keine Gründe bekannt, die gegen die Wahl sprechen.

TOP 7
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals 2010 mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie die entsprechende Satzungsänderung

Ablehnung
Begründung: Es wird vorgeschlagen, ein genehmigtes Kapital in Höhe von 50% des bestehenden Grundkapitals zu schaffen. Die SdK lehnt aus grundsätzlichen Erwägungen ein genehmigtes Kapital in dieser Größenordnung ab. Sofern ein entsprechender Kapitalbedarf (z.B. für Akquisitionen) besteht, hat der Vorstand den Kapitalbedarf den Aktionären darzulegen und sie um die Erhöhung des Grundkapitals zu bitten.

TOP 8
Beschlussfassung über die Änderung von § 1 Abs. 1 der Satzung (Firma)

Zustimmung
Begründung: Der neuen Firmenbezeichnung, die die strategische Neuorientierung der Gesellschaft widerspiegelt, kann zugestimmt werden.

TOP 9
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gem. § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugs- und eines etwaigen Andienungsrechts sowie zur Einziehung eigener Aktien

Ablehnung
Begründung: Die SdK präferiert grundsätzlich die Dividendenauskehrung gegenüber dem Aktienrückkauf. Da im vorliegenden Fall nicht einmal eine Dividende ausgeschüttet werden kann, ist ein Aktienrückkauf nicht angezeigt..

TOP 10
Beschlussfassung über die Änderung von §§ 8, 14 und 22 der Satzung

Zustimmung
Begründung: Die vorgeschlagenen Satzungsänderungen stellen im Wesentlichen eine redaktionelle Präzisierung dar.

TOP 11
Beschlussfassung über die Änderung von § 19 und § 20 der Satzung

Zustimmung
Begründung: Die vorgeschlagenen Satzungsänderungen basieren auf den durch das ARUG neu gefassten Regelungen zur Einberufung der Hauptversammlung, Anmeldung zu Hauptversammlung und zur Stimmabgabe und sind unproblematisch..

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.