Hauptversammlung der Kromi Logistik Aktiengesellschaft am 09.12.2010
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten
Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2009/2010. Vorlage des
Lageberichts der KROMI Logistik AG sowie des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2009/2010. Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats sowie des Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB für das
Geschäftsjahr 2009/2010
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Die Geschäftslage hat sich im Gj. 1.7.2009 - 30.6.2010
insbesondere im 2. Halbjahr in den wichtigsten Zielbranchen der
Gesellschaft - Maschinenbau und Automobilzulieferer - schrittweise
erfreulich verbessert. Damit konnte auch die Gesellschaft ein
zufriedenstellendes Ergebnis erwirtschaften. Aus dem Bilanzgewinn im
Einzelabschluss nach HGB in Höhe von EUR 1,6 Mio. soll eine Dividende von
o,15 Cents je Aktie = EUR 618.735 ausgeschüttet werden. Grundsätzlich favorisiert die SdK Dividendenzahlungen, die im Geschäftsjahr auch echt verdient wurden, aber da das Unternehmen zum ersten Mal in der Firmengeschichte (Börsengang März 2007) eine kleine Dividende zahlen möchte, um damit ein Zeichen zu setzen, dass die künftige Geschäftsentwicklung sehr optimistisch gesehen wird, werden keine Einwände erhoben. Bei einer Eigenkapitalquote von 85,1% und hohem Kassenbestand besteht dazu auch kein Anlass.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
Zustimmung
Begründung: Der 2-köpfige Vorstand hat die Gesellschaft sicher durch ein
immer noch von der Wirtschaftskrise betroffenes Geschäftsjahr geführt. Trotz eines um 1o,7% gesunkenen Umsatzes konnte im Ergebnis das Vorjahr
übertroffen werden. Es konnten neue Versorgungsverträge abgeschlossen
werden, die eine gute Basis für künftiges internationales Wachstum bilden.
Fortschritte wurden beim Aufbau der 2008 gegründeten Tochtergesellschaft in
Brasilien erzielt.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Soweit aus den vorliegenden Unterlagen ersichtlich, hat der
Aufsichtsrat sich im erforderlichen Maß um den Gang der Geschäfte gekümmert.
Der Vorstand wurde in seinen Handlungen fortlaufend beraten und überwacht.
TOP 5
Wahl zum Aufsichtsrat
Zustimmung
Begründung: Es ist ein bereits auf Antrag und Vorschlag der Gesellschaft
durch das Amtsgericht Hamburg bestelltes Aufsichtsratsmitglied zu
bestätigen. Es ist der SdK nichts bekannt, was grundsätzlich gegen die Wahl
von Prof. Dr. Eckart Krottkamp sprechen würde.
TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010/2011
Zustimmung
Begründung: Gegen die Wiederwahl von Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH& Co.
KG , Hamburg zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2010/2011 bestehen keine Einwände.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den
Gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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