Hauptversammlung der Beate Uhse Aktiengesellschaft am 29.11.2010
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2009 der Beate Uhse Aktiengesellschaft mit dem Bericht des Aufsichtsrats und dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5 sowie 315 Abs. 4 HGB, Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2009
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat den Niedergang des DVD-Marktes noch nicht durch entsprechende Umsatzausweitung anderer Sparten ausgleichen können; die Anstrengungen sehen aber vernünftig aus.
TOP 3
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009
Zustimmung
Begründung: Es ist davon auszugehen, dass der AR seine Aufgaben, Beratung und Überwachung, wahrgenommen hat.
TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung: Es spricht nichts dagegen, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer zu wählen.
TOP 5
Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen; Beschlussfassung über die bedingte Erhöhung des Grundkapitals; Satzungsänderung
Zustimmung
Begründung: Die Flexibilität, günstiges Kapital einzuwerben, kann unterstützt werden.
TOP 6
Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands
Zustimmung
Begründung: Dem Vergütungssystem (im Geschäftsbericht auf S. 50)
erscheint aus Sicht der SdK als maßvoll und sachgerecht
TOP 7
Neuwahl des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Gegen die vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten bestehen aus Sicht der SdK keine Bedenken
TOP 8
Beschlussfassungen über Satzungsanpassungen an das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)
Zustimmung
Begründung: Die Umsetzung der ARUG geschieht hier in einer Form, die unproblematisch ist.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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