Hauptversammlung der Porsche Automobil Holding SE am 30.11.2010
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des für die Gesellschaft und den Konzern zusammengefassten Lageberichts, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009/10 (1. August 2009 bis 31. Juli 2010)
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns
Keine Abstimmung möglich, da Vorzugsaktien.
SdK widersetzt sich dem Vorschlag. Unter den gegebenen Umständen sollte entweder keine Dividende ausgeschüttet werden, oder aber eine, die in einem vernünftigen Verhältnis zum Bilanzgewinn der SE steht. Der jetzige Vorschlag dient lediglich dazu, zu verhindern, dass das Stimmrecht der Vorzugsaktionäre auflebt. Derartiges Taktieren verdient keine Unterstützung.
TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009/10
Keine Abstimmung möglich, da Vorzugsaktien.
Es geht vorliegend um die Entlastung des neuen Vorstandes. Die Herren Dr. Wiedeking und Härter haben ihre Ämter bereits vor dem 1. August 2009 niedergelegt.
SdK unterstützt den Vorschlag.
TOP 4
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009/10
Keine Abstimmung möglich, da Vorzugsaktien.
SdK widersetzt sich dem Vorschlag und regt eine Einzelentlastung an.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Rumpfgeschäftsjahr 1. August 2010 bis 31. Dezember 2010
Keine Abstimmung möglich, da Vorzugsaktien.
SdK unterstützt aber den Vorschlag. Gegen Ernst & Young bestehen keine grundsätzlichen Bedenken.
TOP 6 und 7
Erhöhung des Grundkapitals um bis zu € 2.500.000.000,00 durch Ausgabe neuer Stamm- und Vorzugsaktien gegen Bareinlagen unter gekreuztem Bezugsrechtsausschluss sowie Änderung von § 4 Abs. 1 der Satzung (zugleich vorsorglich erfolgende gesonderte Abstimmung der Stammaktionäre)
und
Gesonderte Abstimmung der Vorzugsaktionäre zum Beschluss der Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 6 (Erhöhung des Grundkapitals um bis zu € 2.500.000.000,00 durch Ausgabe neuer Stamm- und Vorzugsaktien gegen Bareinlagen unter gekreuztem Bezugsrechtsausschluss sowie Änderung von § 4 Abs. 1 der Satzung)
SdK unterstützt den Vorschlag.
Die Fusion von Porsche und Volkswagen ist unumkehrbar. Nur durch die Kapitalerhöhung können die Voraussetzungen erreicht werden, um die Porsche SE mit der Volkswagen AG zu verschmelzen. Bei Nichtzustandekommen der Kapitalerhöhung würde die Volkswagen AG ggf. die Kaufoptionen auf die Porsche AG ausüben, was nach Auffassung der SdK die für die Porsche-Vorzugsaktionäre ungünstigere Variante darstellen würde.
Um den Aktionären eine gewisse Wahlfreiheit zu belassen, ob sie sich an der Kapitalerhöhung beteiligen, ist ein Bezugsrechtshandel erforderlich. Dieser ist im vorliegenden Fall vorgesehen (siehe Bericht des Vorstandes zu TOP 6 und 7, letzter Ab-satz).
TOP 8 und 9
Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen oder einer Kombination dieser Instrumente und zum Ausschluss des Bezugsrechts auf diese Wandelanleihen, Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen oder eine Kombination dieser Instrumente (zugleich vorsorglich erfolgende gesonderte Abstimmung der Stammaktionäre)
und
Gesonderte Abstimmung der Vorzugsaktionäre zum Beschluss der Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 8 (Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen oder einer Kombination dieser Instrumente und zum Ausschluss des Bezugsrechts auf diese Wandelanleihen, Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen oder eine Kombination dieser Instrumente)
SdK unterstützt den Vorschlag.
Zur Begründung siehe zunächst TOP 6 und 7. Die Beschlussfassung stellt lediglich eine Vorsichtsmaßnahme für den Fall dar, dass sich die primär angestrebte Kapitalerhöhung gem. TOP 6 und 7 verzögert.
TOP 10 und 11
Schaffung eines bedingten Kapitals und Änderung von § 4 der Satzung (zugleich vorsorglich erfolgende gesonderte Abstimmung der Stammaktionäre)
und
Gesonderte Abstimmung der Vorzugsaktionäre zum Beschluss der Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 10 (Schaffung eines bedingten Kapitals und Änderung von § 4 der Satzung)
SdK unterstützt den Vorschlag.
Zur Begründung siehe zunächst TOP 6 und 7. Die Schaffung von Bedingtem Kapital ist gesellschaftsrechtlich notwendig, damit ggf. die gem. TOP 6 und 7 zu beschließenden Wandelanleihen, Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen in Aktien umgewandelt werden können.
TOP 12 und 13
Schaffung eines genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts und Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals sowie Änderung von § 4 Abs. 3 der Satzung (zugleich vorsorglich erfolgende gesonderte Abstimmung der Stammaktionäre)
und
Gesonderte Abstimmung der Vorzugsaktionäre zum Beschluss der Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 12 (Schaffung eines genehmigten Kapi-tals mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts und Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals sowie Änderung von § 4 Abs. 3 der Sat-zung)
SdK unterstützt den Vorschlag nicht.
Es ist nicht recht nachzuvollziehen, warum das bestehende genehmigte Kapital aufgehoben und ein neues geschaffen werden soll.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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