Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. a.o. Hauptversammlung der Intershop AG Ergänzung der Tagesordnung
am 19. November 2010
Zur im elektronischen Bundesanzeiger vom 03. November 2010
einberufenen außerordentlichen Hauptversammlung
am Dienstag, dem 14. Dezember 2010,
um 10.00 Uhr,
im Intershop Tower, 27. Etage, Leutragraben 1, 07743 Jena,
sind bei der Gesellschaft zwei Ergänzungsverlangen der Aktionäre Gerald Schröter sowie der Fondsmagazin Verlagsgesellschaft mbH, Wien, Österreich, und der GSI Commerce Solutions, Inc., King of Prussia, U.S.A., fristgemäß eingegangen. Die Tagesordnung der Hauptversammlung wird um folgende Tagesordnungspunkte erweitert:
TOP 4
Bericht der Vorstandsmitglieder über die Zusammenarbeit mit GSI Commerce Solutions Inc.
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 5
Abberufung des Aufsichtsratsmitglieds James MacIntyre
Es wird vorgeschlagen, das Aufsichtsratsmitglied James MacIntyre gem. § 103 Abs. 1 AktG als Mitglied des Aufsichtsrats abzuberufen.
Zustimmung
Begründung: Aus Sicht der SdK ist es prinzipiell verhältnismäßig, wenn der Großaktionär GSI Commerce Solutions Inc., der 27% der Anteile an der Intershop AG hält, einen von drei Aufsichtsratsmandaten ausübt. Die beiden anderen Aufsichtsratsmitglieder sollten allerdings unabhängige Vertreter sein, die die Interessen des Streubesitzes vertreten. Jedoch erscheint es aufgrund der niedrigen HV-Präsenz in den letzten Jahren wahrscheinlicher, dass der Antrag des Großaktionärs GSI unter TOP 1 durchkommt, so dass dann alle drei Aufsichtsratsmitglieder von GSI gestellt werden würden. Dies ist abzulehnen und somit wird der Abwahl von Herrn James MacIntyre zugestimmt.
TOP 6
Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds unter der Bedingung der Abberufung des Aufsichtsratsmitglieds James MacIntyre
Unter der aufschiebenden Bedingung, dass der vorstehend unter Ziffer 2 aufgeführte Abberufungsbeschluss mehrheitlich gefasst wird, ist für das abberufene Aufsichtsratsmitglied ein neues Mitglied zu wählen. Es wird daher vorgeschlagen, für das abberufene Aufsichtsratsmitglied James MacIntyre
Herrn Bernhard Wöbker, München, Diplom-Mathematiker,
für das abberufene Aufsichtsratsmitglied James MacIntyre in den Aufsichtsrat zu wählen.
Zustimmung
Begründung: Sollte die Mehrheit der auf der außerordentlichen Hauptversammlung die Abberufung des Aufsichtsratsmitglieds Herrn James MacIntyre beschließen, so unterstützt die SdK die Wahl des ehemaligen Aufsichtsratsmitglieds Herrn Bernhard Wöbker, der die Intershop AG bereits gut kennt und wichtiges Know-how mitbringt.
TOP 7
Beschlussfassung über die Einleitung einer Sonderprüfung
Zustimmung
Begründung: Die Sonderprüfung erscheint aus Sicht der SdK sinnvoll und unumgänglich, da für die Zukunft geklärt werden muss, ob der Großaktionär GSI Commerce Solutions Inc. unzulässigen Einfluss auf die Verwaltung der Intershop AG genommen hat.
TOP 8
Sonderprüfung
Zustimmung
Begründung: Die Situation der Intershop AG war und ist so verstrickt, dass aus Sicht der SdK leider nur der kostspielige Weg der Sonderprüfungen gewählt werden kann. Es müssen alle ungeklärten Fragestellungen offengelegt werden, um zukünftig eine vertrauensvolle Basis zu schaffen, damit wieder Ruhe in die Gesellschaft einkehrt und alle Beteiligten sich wieder voll und ganz auf das operative Geschäft konzentrieren können.
TOP 9
Ersatzansprüche
Ersatzansprüche, welche als Teil der Sonderprüfung ermittelt werden, sollen gegen Herrn Droste und Herrn Wöbker geltend gemacht werden.
Zustimmung
Begründung: Sollten durch die Sonderprüfung etwaige Ersatzansprüche offengelegt werden, so unterstützt die SdK die Geltendmachung dieser.
TOP 10
Besonderer Vertreter
Herr Rechtsanwalt Dr. Axel Henriksen, Neuer Wall 54, 20354 Hamburg ist als besonderer Vertreter der Gesellschaft für die Geltendmachung der Ersatzansprüche bestellt.
Zustimmung
Begründung: Sollten etwaige Ersatzansprüche vorliegen, so ist aus Sicht der SdK an der Bestellung von Herrn Dr. Axel Henriksen als besonderer Vertreter nichts auszusetzen.
Außerordentliche Hauptversammlung der Intershop Communications AG am 14.12.2010
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V
Die antragstellende Aktionärin hat die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung mit folgendem Tagesordnungspunkt 1 verlangt:
TOP 1
Neuwahl von zwei Aufsichtsratsmitgliedern anstelle der gerichtlich bestellten Aufsichtsratsmitglieder Günter Lorenz und Dr. Herbert May
Ablehnung
Begründung: Der Aufsichtsrat der Intershop AG besteht aus drei Mitgliedern. Mit Herrn MacIntyre sitzt bereits ein Vertreter des Großaktionärs GSI, welcher 27% der Stimmenanteile bei der Intershop AG hält, im Aufsichtsrat. Mit einem Vertreter erscheint GSI genügend im Aufsichtsrat der Intershop AG vertreten zu sein. Aus Sicht der SdK kann es keineswegs im Sinne der anderen Aktionäre sein, dass GSI alle drei Aufsichtsräte stellt. Daher lehnt die SdK den Tagesordnungspunkt 1 ab.
TOP 2
Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals II (Genehmigtes Kapital II unter Aufhebung der bisherigen Ermächtigung, Satzungsänderung)
Ablehnung
Begründung: Die Schaffung eines genehmigten Kapitals II wird seitens der SdK abgelehnt. Zum einen führt dies zu einer erneuten Verwässerung der Altaktionäre, zum anderen können die Adressaten der Aktienoptionsprogramme auch durch einen Barausgleich ausbezahlt werden.
TOP 3
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und zur Veräußerung eigener Aktien durch Gebot an alle Aktionäre oder über die Börse
Zustimmung
Begründung: Aus Sicht der SdK erscheint diese Beschlussfassung sinnvoll, wenn dadurch die Ansprüche innerhalb der Aktienoptionen bedient werden können. Des Weiteren erhöht dies die Nachfrage auf dem Markt für Intershop-Aktien und es wird eine Verwässerung verhindert.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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