Außerordentliche Hauptversammlung der ARQUES Industries AG am 20.12.2010
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Bericht des Vorstandes über die Kapitalerhöhung
keine Abstimmung erforderlich
TOP 2
Änderung des Geschäftsmodells der Gesellschaft, Zustimmung der
Hauptversammlung
Zustimmung
Begründung:
Das bisherige Geschäftsmodell hat in den vergangenen Jahren erheblich
Risiken mit sich gebracht, welche bis zur Bestandsgefährdung der
Gesellschaft geführt haben. Eine Konzentration der Gesellschaft auf die
profitable Sparte Telekommunikation (Gigaset), scheint daher ein
wirtschaftlich sinnvoller Ansatz. Dieser schritt wird von Seiten der SdK
daher ausdrücklich begrüßt.
TOP 3
Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2010, den
Ausschluss des Bezugsrechts
Ablehnung
Begründung:
Die Gesellschaft hat erst kürzlich eine umfangreiche Kapitalerhöhung
durchgeführt und desweiteren wird bis Ende November eine
Pflichtwandelanleihe platziert. Daher ist die von den Altaktionären zu
tragende Verwässerung bereits enorm. Durch die Schaffung eines genehmigten
Kapitals in der Höhe von 50% des aktuellen Grundkapitals könnte in naher
Zukunft erneut zu einer extremen Verwässerung führen. Es ist auch nicht
ersichtlich, warum eine erneute Kapitalerhöhung im Umfang von mehr als 10%
des Grundkapitals bei Ausschluss des Bezugsrechtes der Altaktionäre (zum
Beispiel gegen Sacheinlage) nicht auf einer separaten Hauptversammlung
beschlossen werden sollte, falls diese für einen Beteiligungserwerb im
Telekommunikationssektor nötig werden sollte.
TOP 4
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung der Gesellschaft in § 1 Ziffer 1 \"Firma\"
Zustimmung
Begründung: Da der Unternehmenszweck geändert werden soll, ist eine Umfirmierung der Gesellschaft angemessen.
Hinweis: Der für die Hauptversammlung vorgesehene SdK-Sprecher und Ersteller
dieses Abstimmungsverhaltens hält Aktien der Gesellschaft.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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