Hauptversammlung der Sektkellerei Schloss Wachenheim Aktiengesellschaft am 02.12.2010
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts des Vorstands, des Konzernlageberichts des Vorstands, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des Vorschlags für die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2009 bis zum 30. Juni 2010.
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns.
Zustimmung
Begründung: Nachdem im Vorjahr keine Dividende bezahlt wurde, ist die vorgeschlagene Ausschüttung ein Anfang. Allerdings ist die Ausschüttungsquote mit 13% des Konzerngewinns noch zu niedrig.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2009 bis zum 30. Juni 2010.
Zustimmung
Begründung: In fast allen Belangen hat sich die Position des Unternehmens im letzten Geschäftsjahr verbessert. Margenschwaches Geschäft wurde aufgegeben, neue Produkte verstärkt im Markt positioniert und die Kosten effektiv gemanagt. Der Jahresüberschuss stieg deutlich an und trotz hoher Investitionen konnte die Verschuldung weiter zurückgeführt werden.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2009 bis zum 30. Juni 2010.
Zustimmung
Begründung: siehe Top 3. Der AR scheint seinen Kontrollpflichten nachgekommen zu sein.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers, des Konzernabschlussprüfers und des Abschlussprüfers für eine prüferische Durchsicht für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2010 bis zum 30. Juni 2011
Zustimmung
Begründung: Gegen die Wahl des Abschlussprüfers bestehen grundsätzlich keine Bedenken. Die sonstigen Gebühren in Höhe von 69 Tsd EUR, bei einem Gesamthonorar von 319 Tsd EUR, sind noch akzeptabel und damit ist die Unabhängigkeit der Prüfung nicht in Frage gestellt.
TOP 6
Nachwahl zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Nick REH, Diplom-Kaufmann lic. oec., Trier, mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen.
Zustimmung
Begründung: Obwohl aus Corporate Governance Sicht ein Wechsel vom Vorstand in den AR nicht wünschenswert ist, stimmt die SdK zu, da die fachliche Eignung (in dem speziellen Segment des Sekt- und Weinbaus) von Herrn Reh außer Zweifel steht.
TOP 7
Satzungsänderungen ARUG
Zustimmung
Begründung: Mittels der vorgeschlagenen Satzungsänderungen erfolgt eine unproblematische Anpassung der Satzung an die neue Gesetzeslage.
TOP 8
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG.
Ablehnung
Begründung: Grundsätzlich bevorzugt die SdK eine Ausschüttung die allen Aktionären zu Gute kommt, statt eines Rückkaufs, von dem nur die Aktionäre profitieren die ihre Aktien verkaufen. Bei einer Ausschüttungsquote von 13% (auf Konzernebene) besteht noch Spielraum zur Erhöhung der Dividende, bevor ein Aktienrückkauf ins Auge gefasst werden sollte. Zusätzlich würde durch einen Rückkauf die bereits geringe Handelbarkeit der Aktien weiter verringert werden.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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