Hauptversammlung der AVW Immobilien AG am 03.11.2010
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten
Konzernabschlusses sowie des Lageberichts und des Konzernlageberichts jeweils für das Geschäftsjahr vom 1. Mai 2009 bis 30. April 2010 mit dem Bericht des Aufsichtsrats
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr vom 1. Mai 2009 bis 30. April 2010
Zustimmung
Begründung:
Der Vorstand hat ein von der Immobilienkrise geprägtes Jahr mehr als nur gut überstanden. So wurde trotz deutlich zurückgegangener Gesamtleistung ein positives Ergebnis vor Steuern von 520 T €
(nach – 4,7 M) erreicht. Auch die eingeleiteten Kostensenkungsmaßnahmen greifen. Das Geschäftsmodell mit Schwerpunkten auf Pflegeheimen und Shopping Centern, bei gleichzeitiger Diversifikation u.a. durch Wohnmietobjekte, überzeugt.
Umfang und Transparenz der Geschäfte mit Nahestehenden werden allerdings auf der HV kritisch hinterfragt werden.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Mai 2009 bis 30. April 2010
Zustimmung
Begründung:
Der AR hat sich in insgesamt 6 Sitzungen regelmäßig mit den wesentlichen Themen des Unternehmens befasst. Es wurden die richtigen Schwerpunkte gesetzt. Der Bericht ist sachlich, aber enthält alle wichtigen Themen. Mit Blick auf die zahlreichen Wechsel im Vorstand werden allerdings deren Hintergründe und dementsprechend die allgemeine Personalpolitik des Aufsichtsrates auf der HV kritisch hinterfragt.
TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr vom 1. Mai 2010 bis 30. April 2011
Zustimmung
Begründung: Gegen die erneute Bestellung der Nörenberg & Schröder WP-Gesellschaft sind keine Anhaltspunkte ersichtlich, zumal die Gesellschaft über Branchen-Knowhow verfügt.
TOP 5
Wahl des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Es sind keine Anhaltspunkt gegen die Wahl des Herrn RA Hiekel ersichtlich. Unter dem Vorbehalt, dass sich bei seiner Vorstellung in der HV auch die fachliche Eignung bestätigt, kann seiner Wahl zugestimmt werden.
TOP 6
Beschlussfassung über die Aufhebung des gemäß § 5 Absatz 3 der Satzung bestehenden Genehmigten Kapitals und Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2010 mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss und Änderung des § 5 Absatz 3 der Satzung
Ablehnung
Begründung: Durch die vorgeschlagene Ermächtigung könnte die Gesellschaft das Grundkapital um bis zu 50 % - auch gegen Sacheinlage und damit unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre- erhöhen. Eine Erhöhung dieser Größenordnung wird von der SdK als zu weitgehend angesehen und ist daher abzulehnen. Im Übrigen handelt es sich nach eigenen Angaben der Gesellschaft um einen reinen Vorratsbeschluss.
TOP 7
Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen unter Ausschluss des Bezugsrechts sowie Schaffung eines
neuen Bedingten Kapitals 2010 unter Aufhebung des bestehenden Bedingten Kapitals und entsprechende Satzungsänderung
Zustimmung
Begründung: Der Beschlussvorschlag erhöht den Handlungsspielraum der Verwaltung in sinnvoller Art und Weise und stellt zudem ein weitgehendes Bezugsrecht der Aktionäre sicher..
TOP 8
Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien mit möglichem Ausschluss des Bezugsrechts
Ablehnung
Begründung: Der TOP widerspricht sich inhaltlich mit den TOP’s 6 + 7. Entweder benötigt die Gesellschaft Kapital, dann verbietet sich ein Aktienrückkauf, oder die Gesellschaft hält überschüssiges Kapital für Rückkaufe, dann besteht kein Bedarf für Kapitalbeschaffungsmaßnahmen. Auch sollte entsprechend der Leitlinien der SdK vorrangiges Ziel vor einem Aktienrückkauf die Herstellung der Dividendenfähigkeit sein.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|