Hauptversammlung der Vivanco Gruppe AG am 26.10.2010
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Vivanco Gruppe
Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2009 und des gebilligten
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2009, des zusammengefassten
Lageberichts des Vorstands für die Vivanco Gruppe Aktiengesellschaft und den Konzern mit dem erläuternden Bericht des Vorstands nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5, § 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2009
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2009
Ablehnung
Begründung: Erneut hat es einen deutlichen Umsatzerlösrückgang gegeben (das
dritte Mal in Folge seit 2006). Von 113,8 Mio. Euro in 2006 verringerten
sich die Umsatzerlöse um 18,1% auf 93,2 Mio. Euro. Entsprechend haben sich
EBIT, Jahresüberschuss usw. seit 2006 jedes Jahr in besorgniserregender
Weise defizitär gestaltet. Infolge von Jahresfehlbeträgen und
Wertminderungen seit 2006 ist das Eigenkapital des Konzerns auf etwa -23,7
Mio. Euro gesunken, und das Eigenkapital im Einzelabschluss nunmehr auf 3,8
Mio. Euro bei einem Grundkapital von 3,9 Mio. Euro. Der HV wird damit
angezeigt, dass ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals besteht.
Der Vorstandsvorsitzende ist in 2006 als Abgesandter der MHB-Bank AG und
ihres Mehrheitsaktionärs, LSF Irish Holdings III Limited, Dublin/Irland, die
ca. 66,7% des Grundkapitals und der Stimmrechte der Gesellschaft hält, mit
dem Anspruch angetreten, das Unternehmen grundlegend zu sanieren. Ergebnis
siehe vorstehend. Per 31.12.2006 stand der Kurs der Aktie noch bei Euro
5,35, inzwischen ist er bei 0,63 Euro angelangt.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2009
Ablehnung
Begründung: Es gilt das unter TOP 2 ausgeführte. Der Vorsitzende ist
ebenfalls seit 2006 im Amt und wird u.a. von einem Senior Vice President, der
Lone Star Germany GmbH, Frankfurt a.M., unterstützt. Es ist nicht
ersichtlich, was die Mitglieder des Aufsichtsrats insbesondere in 2009
unternommen haben, um Schaden von der Gesellschaft abzuwenden.
TOP 4
Anzeige des Vorstands über den Verlust der Hälfte des Grundkapitals gemäß
§ 92 Abs. 1 AktG sowie Bericht des Vorstands über die wirtschaftliche
Situation der Gesellschaft und über das geplante Rekapitalisierungskonzept
Keine Abstimmung vorgesehen
Es wird angezeigt, dass ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals
besteht. Es sollen die weiteren Einzelheiten des
Rekapitalisierungskonzepts in der HV vorgestellt und erläutert werden.
TOP 5
Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals im Wege der
vereinfachten Einziehung von unentgeltlich zur Verfügung gestellten Aktien
nach § 237 Abs. 1, Abs. 3 und 4 AktG, über die weitere Herabsetzung des
Grundkapitals nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung (§§ 229 ff. AktG) durch Zusammenlegung von Aktien und über die Anpassung der Satzung
Ablehnung
Begründung: Bereits in 2006 fand eine vereinfachte Kapitalherabsetzung zum
Zwecke der Deckung von Verlusten statt. In der Folgezeit hat sich die
Situation der Gesellschaft erneut verschlechtert. Es ist nach Studium der
Unterlagen nicht erkennbar, dass ein überzeugendes Geschäftsmodel des
Managements vorliegt, das erwarten lässt, dass erneute Opfer des
Streubesitzes zu einer nachhaltigen Sanierung beitragen werden. Es ist
dringend geboten, die Alternativen zum Rekapitalisierungskonzept erneut
und eindringlich zu prüfen.
TOP 6
Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft
durch Sacheinlage unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts bestimmter
Aktionäre und über die Anpassung der Satzung
Ablehnung
Begründung: Es gilt das unter TOP 5 ausgeführte.
TOP 7
Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft
Durch Bareinlage unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts bestimmter
Aktionäre und über die Anpassung der Satzung
Ablehnung
Begründung: Es gilt das unter TOP 5 + 6 ausgeführte
TOP 8
Beschlussfassung über Änderungen der Satzung zur Anpassung an das Gesetz
Zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)
Zustimmung
Begründung: Es handelt sich um routinemäßige Anpassung an gesetzliche
Vorgaben.
TOP 9
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung: Es wird ein Wechsel von PricewaterhouseCoopers AG, Kiel, auf
Deloitte Touche GmbH, Hamburg, vorgeschlagen. Im Prinzip ist es richtig mit
einem neuen Abschlussprüfer einen Neustart zu begleiten. Trotzdem wird es
Fragen zum Wechsel zu diesem Zeitpunkt in der HV geben.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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