Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 26.10.10



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



Hauptversammlung der Vivanco Gruppe AG am 26.10.2010

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Vivanco Gruppe Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2009 und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2009, des zusammengefassten Lageberichts des Vorstands für die Vivanco Gruppe Aktiengesellschaft und den Konzern mit dem erläuternden Bericht des Vorstands nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5, § 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2009

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009

Ablehnung
Begründung: Erneut hat es einen deutlichen Umsatzerlösrückgang gegeben (das dritte Mal in Folge seit 2006). Von 113,8 Mio. Euro in 2006 verringerten sich die Umsatzerlöse um 18,1% auf 93,2 Mio. Euro. Entsprechend haben sich EBIT, Jahresüberschuss usw. seit 2006 jedes Jahr in besorgniserregender Weise defizitär gestaltet. Infolge von Jahresfehlbeträgen und Wertminderungen seit 2006 ist das Eigenkapital des Konzerns auf etwa -23,7 Mio. Euro gesunken, und das Eigenkapital im Einzelabschluss nunmehr auf 3,8 Mio. Euro bei einem Grundkapital von 3,9 Mio. Euro. Der HV wird damit angezeigt, dass ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals besteht.
Der Vorstandsvorsitzende ist in 2006 als Abgesandter der MHB-Bank AG und ihres Mehrheitsaktionärs, LSF Irish Holdings III Limited, Dublin/Irland, die ca. 66,7% des Grundkapitals und der Stimmrechte der Gesellschaft hält, mit dem Anspruch angetreten, das Unternehmen grundlegend zu sanieren. Ergebnis siehe vorstehend. Per 31.12.2006 stand der Kurs der Aktie noch bei Euro 5,35, inzwischen ist er bei 0,63 Euro angelangt.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009

Ablehnung
Begründung: Es gilt das unter TOP 2 ausgeführte. Der Vorsitzende ist ebenfalls seit 2006 im Amt und wird u.a. von einem Senior Vice President, der Lone Star Germany GmbH, Frankfurt a.M., unterstützt. Es ist nicht ersichtlich, was die Mitglieder des Aufsichtsrats insbesondere in 2009 unternommen haben, um Schaden von der Gesellschaft abzuwenden.

TOP 4
Anzeige des Vorstands über den Verlust der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG sowie Bericht des Vorstands über die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft und über das geplante Rekapitalisierungskonzept

Keine Abstimmung vorgesehen
Es wird angezeigt, dass ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals besteht. Es sollen die weiteren Einzelheiten des Rekapitalisierungskonzepts in der HV vorgestellt und erläutert werden.

TOP 5
Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals im Wege der vereinfachten Einziehung von unentgeltlich zur Verfügung gestellten Aktien nach § 237 Abs. 1, Abs. 3 und 4 AktG, über die weitere Herabsetzung des Grundkapitals nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung (§§ 229 ff. AktG) durch Zusammenlegung von Aktien und über die Anpassung der Satzung

Ablehnung
Begründung: Bereits in 2006 fand eine vereinfachte Kapitalherabsetzung zum Zwecke der Deckung von Verlusten statt. In der Folgezeit hat sich die Situation der Gesellschaft erneut verschlechtert. Es ist nach Studium der Unterlagen nicht erkennbar, dass ein überzeugendes Geschäftsmodel des Managements vorliegt, das erwarten lässt, dass erneute Opfer des Streubesitzes zu einer nachhaltigen Sanierung beitragen werden. Es ist dringend geboten, die Alternativen zum Rekapitalisierungskonzept erneut und eindringlich zu prüfen.

TOP 6
Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft durch Sacheinlage unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts bestimmter Aktionäre und über die Anpassung der Satzung

Ablehnung
Begründung: Es gilt das unter TOP 5 ausgeführte.

TOP 7
Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft Durch Bareinlage unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts bestimmter Aktionäre und über die Anpassung der Satzung

Ablehnung
Begründung: Es gilt das unter TOP 5 + 6 ausgeführte

TOP 8
Beschlussfassung über Änderungen der Satzung zur Anpassung an das Gesetz Zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)

Zustimmung
Begründung: Es handelt sich um routinemäßige Anpassung an gesetzliche Vorgaben.

TOP 9
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Es wird ein Wechsel von PricewaterhouseCoopers AG, Kiel, auf Deloitte Touche GmbH, Hamburg, vorgeschlagen. Im Prinzip ist es richtig mit einem neuen Abschlussprüfer einen Neustart zu begleiten. Trotzdem wird es Fragen zum Wechsel zu diesem Zeitpunkt in der HV geben.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.