Hauptversammlung der Repower Systems AG am 25. Oktober 2010 in Hamburg
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Repower Systems AG und des
gebilligten Konzernabschlusses zum 31. März 2010, des zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2009/2010 mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB und des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2009/2010
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2009/2010
Zustimmung
Begründung: Die SdK begrüßt die Wiederaufnahme der seit 2003 ausgefallenen
Dividendenzahlung und hofft, dass sich die neue Dividendenpolitik auch in Anbetracht des geplanten Wachstums und der augenscheinlichen Probleme des Großaktionärs verstetigen wird und sich außerdem die absolute Ausschüttungshöhe ausbauen lässt.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2009/2010
Zustimmung
Begründung: Dem Vorstand ist es gelungen, alle relevanten operativen Kennzahlen (Umsatz, Gesamtleistung, Ergebnis, Cashflow, Working Capital) zu verbessern und die
Dividendenfähigkeit wiederherzustellen. Zudem konnte die Mitarbeiterzahl deutlich erhöht werden und die von Repower verwandte Technologie scheint, soweit die SdK dieses
beurteilen kann, richtungweisend. Die Kapitalmarktkommunikation ist ansprechend.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2009/2010
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat, soweit für die SdK ersichtlich, seine Kontroll- und
Beratungsfunktion erfüllt.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010/2011
Zustimmung
Begründung: Gegen den Verwaltungsvorschlag und damit die Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg bestehen keine Bedenken.
TOP 6
Wahlen zum Aufsichtsrat
Zustimmung
Begründung: Die vorgeschlagenen Kandidaten reflektieren die Dominanz des Großaktionärs Suzlon, der nach Kenntnis der SdK über 90% der ausgegebenen Aktien hält. Gegen die
fachliche Eignung der Kandidaten gibt es, soweit die SdK dieses beurteilen kann, keine
Einwände.
TOP 7
Beschlussfassung über die Ermächtigung der Gesellschaft zum Erwerb und zur
Verwendung eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Andienungsrechts beim Erwerb des Bezugsrechts bei der Verwendung
Ablehnung
Begründung: Anstelle Kapital in den Rückkauf eigener Anteilsscheine zu „investieren“, sollte aus Sicht der SdK zuvorderst in das operative Geschäft und dessen Wachstum investiert
werden. Als Weiteres böte sich danach die Erhöhung der wieder aufgenommenen
Ausschüttung an die Aktionäre an. Schließlich lehnt die SdK den Aktienrückkauf auch mit Blick auf einen dann möglicherweise dadurch näher rückenden Squeeze out der freien
Aktionäre ab. Des Weiteren steht der angedachte Rückkauf auch im Gegensatz zu den mittels dieser Tagesordnung (TOP 8 und 9) ebenfalls erbetenen Ermächtigungen zur Kapitalerhöhung zwecks Geschäftsausweitung.
TOP 8
Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung und Schaffung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder
Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen und/oder Genussrechten (bzw. Kombination dieser Instrumente) mit der Möglichkeit zum Ausschluss des
Bezugsrechts sowie die Aufhebung des bestehenden Bedingten Kapitals 2005 II und die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2010 und entsprechende Satzungsänderung
Zustimmung
Begründung: Der Beschlussvorschlag stellt ein weitestgehendes Bezugsrecht der Aktionäre sicher und erhöht nach Auffassung der SdK den finanziellen Handlungsspielraum der
Verwaltung in sinnvoller Art und Weise.
TOP 9
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals und Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre sowie die entsprechende Satzungsänderung
Ablehnung
Begründung: Der Beschlussvorschlag sieht die mögliche Kapitalerhöhung von bis zur Hälfte des aktuellen Grundkapitals auch gegen Sacheinlage und damit unter Ausschluss des
Bezugsrechts der Aktionäre vor. Dieses sollte nach Auffassung der SdK lediglich für Arron-dierungsvorgänge im Beteiligungsbereich und damit in der Größenordnung von bis zu 10% des jeweiligen Grundkapitals über den Weg des Genehmigten Kapitals möglich sein. Für dar-über hinausgehende Sacheinlagen sollte im konkreten Einzelfall eine außerordentliche
Hauptversammlung mit entsprechender Berichterstattung einberufen werden.
TOP 10
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrages zwischen der REpower Systems AG und der REpower
Systems GmbH
Zustimmung
Begründung: Dieser Vertrag mit der 100%igen Tochtergesellschaft ist aus organisatorischen und steuerlichen Gründen sinnvoll.
TOP 11
Beschlussfassung über die Umwandlung der Repower Systems AG in eine Europäische Gesellschaft (Societas Europaea, SE) und Bestellung des Abschlussprüfers und
Konzernabschlussprüfers für das erste Geschäftsjahr der künftigen Repower Systems SE
Zustimmung
Begründung: Aus Sicht der SdK bringt der Beschlussvorschlag keine Nachteile für die
Aktionäre mit sich.
TOP 12
Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats der Anteilseigner in den ersten Aufsichtsrat der Repower Systems SE
Zustimmung
Begründung: Siehe TOP 6!
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|