Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 24.09.10



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



Hauptversammlung der Hamburgische Immobilien und Energie Invest AG am 24.09.2010

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrates jeweils für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli 2009 bis 31. Dezember 2009

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Rumpfgeschäftsjahr 2009

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand konnte den Betriebsverlust im Rumpfgeschäftsjahr zwar nur leicht auf 2,5 Mio. vermindern, darin sind aber 1,7 Mio. Wertminderungen auf die Beteiligung an der CWI enthalten, da diese in 2009 noch nicht die erwartete Ergebnisentwicklung zeigte. Die HAG konnte aber ihren Immobilien-bestand mit positivem Ergebnis veräußern.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr 2009

Zustimmung
Begründung: Soweit ersichtlich, ist der Aufsichtrat seinen Pflichten zur Überwachung und Beratung des Vorstandes nachgekommen.

TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Gegen die Wiederwahl der MSW Mantay Schulz GmbH. WPGes.StBerGes., Berlin bestehen keine Bedenken.

TOP 5
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zum Ausschluss des Bezugsrechts

Ablehnung
Begründung: Die Gesellschaft benötigt eher neues Kapital, um ihre weitere Geschäftstätigkeit zu finanzieren. Unter diesen Umständen ist ein Aktienrückkaufprogramm als Vorratsbeschluss abzulehnen, da hierfür momentan kein Kapital zur Verfügung steht. Ein derartiger Beschluss kann in den nächsten Jahren, falls wieder gute Gewinne erzielt wurden, eingebracht werden.

TOP 6.1 und 6.2.
Beschlussfassung über die Neuwahl zum Aufsichtsrat

Zustimmung
Begründung: Gegen die Wahl der beiden Vertreter der neuen Grossaktionäre bestehen keine Bedanken.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.