Hauptversammlung der MagForce Nanotechnologies AG am 31.08.2010
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der MagForce Nanotechnologies AG nebst Lagebericht zum 31. Dezember 2009 und des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2009
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009
Zustimmung
Begründung: Da sich die Gesellschaft noch in der Entwicklungsphase befindet, haben die Zahlen kaum Aussagekraft. Ansonsten ist der Fortgang im F & E Bereich erfreulich.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009
Zustimmung
Begründung: Soweit erkennbar, hat der AR seine Aufgaben erfüllt.
TOP 4
Wahlen zum Aufsichtsrat
Zustimmung
Begründung: Als Vertreter des Großaktionärs wird gegen die Kandidaten kein Einwand erhoben.
TOP 5
Beschlussfassung über die Anpassung der Vergütung des Aufsichtsrats sowie Satzungsänderung
Ablehnung
Begründung: Eine heutige Vorabfestlegung einer nochmals erhöhten Vergütung beim Wechsel in den regulierten Markt ist abzulehnen.
1TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung: Gegen den Abschlussprüfer bestehen keine Bedenken.
TOP 7
Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2007/I und die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2010/I mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie Satzungsänderung
Zustimmung
Begründung: Da die Gesellschaft neues Kapital benötigt, um das Geschäftsmodell zu entwickeln, erfolgt die Zustimmung.
TOP 8
Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen und zum Ausschluss des Bezugsrechts nebst Schaffung eines Bedingten Kapitals 2010/I sowie Satzungsänderung
Zustimmung
Begründung: Auch hier erfolgt die Zustimmung ausdrücklich, um der Gesellschaft die Möglichkeit für eine Kapitalbeschaffung zu geben, um überhaupt zukunftsfähig zu werden.
TOP 9
Beschlussfassung über sonstige Satzungsänderungen
Ablehnung
Begründung: Die Offenlegung der Vorstandsvergütungen gehört zur Transparenz einer Gesellschaft.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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