HV der BASF AG am 29. April 2004
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. -Die Aktionärsvereinigung-
Top 2: Gewinnverwendungsbeschluß
Dem Vorschlag zur Dividendenausschüttung wird zugestimmt.
Top 3: Entlastung des Aufsichtsrats
Der AR wird nicht entlastet, da er eine variable Vergütung für seine
Sitzungstätigkeit festgelegt hat und diese auch noch an die Zustimmung zum
Dividendenvorschlag des Vorstands koppelt, was keineswegs einer Leistung
im unternehmerischen Sinne entspricht.
Darüber hinaus lehnt der AR eine Veröffentlichung der individuellen Vorstands-
und AR-bezüge ab. Eine Transparenz, die notwendig wäre, um dem
verbreiteten Misstrauen in die Angemessenheit von Vorstands- und AR
bezügen zu begegnen. Stattdessen entzieht er dem Gesamtgremium die
zusätzlich die Kontrolle über die Vorstandsbezüge, indem er die Entscheidung
darüber in ein Ausschussgremium verlegt. Damit wird die Bedeutung des
Aufsichtsrats weiter verringert.
Top 4: Entlastung des Vorstands
Der Jahresüberschuß ist um 40 % gefallen. Der Vorstand kann nur unter dem
Aspekt entlastet werden, dass es sich in 2003 um das Startjahr des neuen
Vorstandsvorsitzenden handelt. Dringend notwendig sind harte Maßnahmen
zur Verbesserung der Ertragsfähigkeit des Unternehmens.
Top 5: Wahl des Abschlussprüfers
Dem Vorschlag, die Deloitte & Touche GmbH zu wählen, wird entsprochen.
Top 6: Erwerb eigener Aktien, Verwendung, Einziehung und Vernichtung sowie Kapitalherabsetzung
Die SdK befürwortet den Erwerb von eigenen Aktien, deren Einziehung und
die entsprechende Kapitalherabsetzung, da die Gesellschaft überkapitalisiert
ist.
Da mit diesem TOP gleichzeitig die Bedienung des Managements aus dem
Aktienoptionsprogramm verbunden ist, das wir als aktionärsfeindlich
betrachten, wird diesem TOP nicht zugestimmt.
Der Konstruktionsfehler jedes Aktienoptionsprogramms liegt darin, dass es
davon ausgeht, dass der Börsenkurs die Arbeit des Vorstands
kontinuierlich wiederspiegelt. Wir wissen und jeder hat es erlebt, dass dies
nicht der Fall ist. Der Börsenkurs schwankt stark in Abhängigkeit von
Konjunktur, Zinsen, Erwartungen und der Fieberkurve von Angst und Gier.
Wenn man trotzdem wider besseres Wissen an einem Aktienoptionsprogramm
festhält, reflektiert dies den Versuch, das eigene Einkommen zu steigern, ohne
gleichzeitig den Aktionären zu nützen. Dies können wir nicht unterstützen.
Top 7: Erwerb eigener Aktien unter Einsatz derivativer Instrumente
Als private Kapitalanleger sind wir der Meinung, dass der Vorstand alle
Anstrengungen unternehmen sollte, mit dem ihm zur Verfügung gestellten
Kapital eine angemessene Verzinsung zu erwirtschaften. Daran fehlt es zur
Zeit bei der Gesellschaft.
Wir halten es für falsch, wenn eine Gesellschaft stattdessen die
Währung der Aktionäre an sich zieht, sie unter dem Management verteilt
oder damit gegen die Aktionäre spekuliert. Die Aktie als Währung der
Eigentümer sollte für die Verwaltung tabu sein, unabhängig davon welche
Möglichkeiten der Markt für Derivate eröffnet.
Diesem TOP stimmt die SdK nicht zu.
Top 8: Schaffung neuen genehmigten Kapitals
Der Schaffung neuen Kapitals kann man als Vorratsbeschluß zustimmen,
obwohl die Gesellschaft bereits überkapitalisiert ist.
Die Verwaltung verbindet diesen Vorschlag aber mit der Ermächtigung,
15 Mio. der neuen Aktien Arbeitnehmer der Gesellschaft ausgeben zu
dürfen und das Bezugsrecht der Aktionäre insoweit auszuschließen.
Durch diese Verknüpfung von sonst zustimmungsfähigen Vorschlagen mit
der Beeinträchtigung des Vermögens der Aktionäre wie bereits bei TOP 6 ist
der Beschlussvorschlag für die SdK nicht mehr zustimmungsfähig.
Top 9: Zustimmung zu einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
Dem Vorschlag wird zugestimmt.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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