Hauptversammlung der ADLER Real Estate AG am 27.08.2010
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernjahresabschlusses zum 31. Dezember 2009 sowie der Lageberichte für die ADLER Real Estate Aktiengesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2009 sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Das Konzernjahresergebnis ist negativ, somit ist es richtig, dass der Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorgetragen wird.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009
Zustimmung
Begründung: Auch wenn nach wie vor ein hohes negatives Ergebnis von -3,4 Mio. Euro erzielt worden ist, ist dem Vorstand Entlastung zu erteilen. Das Jahr 2009 stand noch voll unter dem Einfluss der Finanz- und Wirtschaftskrise.
Die Beteiligung an der DB Immobilien GmbH war strategisch richtig, auch wenn diese in der Finanz- und Wirtschaftskrise in Insolvenz geraten ist, was sicherlich nicht vorhersehbar war.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009
Zustimmung
Begründung: Soweit ersichtlich, war die Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Vorstand sowie die strategische Ausrichtung und Weiterentwicklung des Konzerns richtig.
TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung: Der Wiederwahl ist zuzustimmen.
TOP 6
Wahl zum Aufsichtsrat
Zustimmung
Begründung: Der Wiederwahl ist zuzustimmen.
TOP 7
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
Ablehnung
Begründung: Auch wenn der Vorschlag im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten liegt, ist durch die wirtschaftliche Lage und der Verlustsituation kein Raum um eigene Aktien zu erwerben, so dass dieser Vorschlag abzulehnen ist.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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