Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 24.08.10



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Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2009, des Lageberichts für die Digital Identification Solutions AG und für den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat seine Aufgaben ordnungsgemäß wahrgenommen und durch erste Gegensteuerungsmaßnahmen auf die Krise angemessen reagiert. Allerdings hat er das Ziel einer Dividendenausschüttung wieder nicht erreicht.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats (auch des ausgeschiedenen Mitglieds) für das Geschäftsjahr 2009

Ablehnung
Begründung: Auf Grund der andauernden Querelen im Aufsichtsrat hat dieser in der Vergangenheit die Beratungs- und Überwachungsfunktion gegenüber dem Vorstand nicht hinreichend wahrnehmen können. Die Uneinigkeit in dem Aufsichtsrat zeigt sich auch in der hohen Fluktuationsrate der Mitglieder. Die inzwischen auch nach Außen sichtbaren Gefechte sind für das Unternehmen eher schädlich als gewinnbringend.

TOP 4
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Gegen die Wahl des Abschlussprüfers bestehen aus Sicht der SdK keine Bedenken.

TOP 5
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts

Ablehnung
Begründung: Hierfür sieht die SdK keine Notwendigkeit, da die Gesellschaft die erwirtschafteten finanziellen Mittel besser für die weitere Optimierung der Gesellschaft verwenden sollte. Im Übrigen vertritt die SdK die Auffassung, dass überflüssige Mittel zur Ausschüttung einer Dividende an die Aktionäre verwendet werden sollten.

TOP 6
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals 2006/I und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals 2010 sowie damit zusammenhängende Satzungsänderungen

Ablehnung
Begründung: Die vorgeschlagene Ermächtigung mit EUR 1.071.525 auch gegen Sacheinlage und mit Bezugsrechtsausschluss für die Aktionäre, geht aus Sicht der SdK zu weit. Die SdK akzeptiert diesbezüglich aufgrund der in der Vergangenheit gemachten Erfahrungen lediglich Vorratsbeschlüsse hinsichtlich 25% des Grundkapitals. Umfangreichere Sachkapitalerhöhungen sollten nach Auffassung der SdK über die Tagesordnung einer Hauptversammlung abgewickelt werden.

TOP 7
Beschlussfassung über die Höhe der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das abgelaufene Geschäftsjahr

Zustimmung
Begründung: Die vorgeschlagene Vergütung des Aufsichtsrates erscheint angemessen.

TOP 8
Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Ablehnung
Die neu zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder scheinen sämtlich dem Großaktionär Brockhaus nahe zu stehen. Damit wären die Aktionäre jedoch nicht ausgewogen im Aufsichtsrat vertreten. Da insbesondere der Streubesitz damit nicht angemessen vertreten wäre, lehnen wir die Wahl der vorgeschlagenen Personen ab.

TOP 9
Beschlussfassung zur Anpassung der Satzung aufgrund ARUG

Zustimmung
Begründung: Die Änderung der Satzung im Hinblick auf die neue Gesetzesvorgaben des ARUG sind notwendig und angemessen, da sie im wesentlichen den gesetzlichen Vorgaben folgen und auch zur Beschleunigung und effizienteren Durchführung der Hauptversammlung im Sinne der Aktionäre beitragen.

TOP 10
Anderweitige Satzungsänderung

Zustimmung
Begründung: Die genannte Satzungsänderung bezieht sich auf eine Festschreibung der im obigen TOP 7 genannten Aufsichtsratsvergütung in der Satzung. Gegen die Aufnahme in die Satzung hat die SdK keine Bedenken.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.