Hauptversammlung der GESCO AG am 02.09.2010
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses sowie der Lageberichte der GESCO AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2009/2010 (01.04.2009 bis 31.03.2010) inklusive dem Bericht des Aufsichtsrats und dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2009/2010
Zustimmung
Begründung:
Die Dividende wurde verdient und befindet sich mit 1,30 € bei 2,95 € erzieltem Gewinn je Aktie in der von der SdK befürworteten Range.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009/2010
Zustimmung
Begründung:
Der Vorstand der GESCO hat es verstanden, rechtzeitig im Geschäftsjahr die Weichen zu stellen, um trotz des eingebrochenen Auftragseingangs in den angeschlossenen Mitgliedsfirmen noch ein annähernd akzeptables Ergebnis zu erreichen. Insbesondere durch vorausschauendes Vorratsmanagement konnten Verluste in Grenzen gehalten werden. Der operative cashflow erhöhte sich sogar zum Vorjahr.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009/2010
Zustimmung
Begründung:
Die wirtschaftlichen Verhältnisse der GESCO und ihrer Gesellschaften scheinen geordnet; im Krisenjahr 2009 war das Risikomanagementsystem der GESCO einem Härtetest unterlegen, den es bestanden hat.
TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010/2011
Ablehnung
Begründung:
Die jetzige Prüfgesellschaft prüft die Abschlüsse der GESCO und eines Teils ihrer Tochtergesellschaften seit Jahren mit dem vorgesehenen Wechsel des verantwortlichen Abschlussprüfers. Bestimmte Auslandsprüfungen werden von einer nicht benannten, anderen Prüfungsgesellschaft wahrgenommen und erhöhen die Komplexität der Arbeit. Wir empfehlen, eine der Big 4 zu beauftragen, um Prüfungen aus einem Guss zu erhalten.
TOP 6
Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vorstandsvergütung
Ablehnung
Begründung:
Seit Juli letzten Jahres ist das Vorstandsvergütungsgesetz in Kraft. Erst auf der HV am 2.9.2010 soll das neue System vorgestellt und dann gleich zur Abstimmung gestellt werden. Das erscheint uns nicht angemessen.
Wir konzedieren, dass die Vorstandsvergütung in 2009 im Einklang mit dem Jahresergebnis zurückgegangen ist. Die erforderliche langfristige Komponente sowie der geforderte Horizontal- und Vertikalvergleich sind bis dato nicht erläutert worden.
TOP 7
Neuwahl zum Aufsichtsrat
Ablehnung
Begründung:
DCGK 5.4.1. wird von der GESCO nicht umgesetzt. Im Vorschlag fehlen Personen, die nach Diversity zu berücksichtigen wären. Z.B. fehlen Damen bzw. international tätige Personen in der Vorschlagsliste. Auch über das Alter der zur Wahl stehenden Personen ist nichts bekannt.
TOP 8
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gem. § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG
Ablehnung
Begründung:
Mit dem Beschluss sollen eigene Aktien von der Gesellschaft erworben werden, die u.a. als Basis eines AOP dienen. Das absolute Ziel dieses AOP, nach vier Jahren den Kurs der Aktie vor 4 Jahren zu übertreffen, ist wenig anspruchsvoll. Das relative Ziel, den SDAX zu übertreffen, dagegen schon. Jedoch verfallen bei Verfehlung des relativen Ziels nicht alle, sondern nur 25 % der Optionen. Dies ist aus unserer Sicht nicht ambitioniert genug. Damit entfällt nach unserer Auffassung die Notwendigkeit des Rückkaufs eigener Aktien.
Eine andere Begründung für den Rückkauf bezieht sich auf die mögliche Befriedigung von Ansprüchen von Gläubigern einer zukünftig möglicherweise zu begebenen Wandelschuldverschreibung. Das Thema ist nicht aktuell und somit für die Begründung ebenfalls obsolet.
Weitere konkrete Erläuterungen wurden von der Verwaltung nicht gegeben.
TOP 9
Beschlussfassung über die Änderung des bestehenden Gewinnabführungsvertrags mit der MAE Maschinen- und Apparatebau Götzen GmbH
Zustimmung
Begründung:
Der GAV soll an die neue gesetzliche Lage angepasst werden, materiell ändert sich nichts.
TOP 10
Beschlussfassung über die Änderung von § 13 Abs. 2 und § 14 der Satzung
Zustimmung
Begründung:
Die Satzungsänderung steht im Einklang mit dem ARUG.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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