Hauptversammlung der Oceanica AG am 31.08.2010
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des Jahresabschlusses 2009
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Gewinnverwendungsbeschluss
Zustimmung
Begründung: Die Gesellschaft hat in einem schwierigen Geschäftsjahr einen 60 % geringeren Jahresüberschuss erwirtschaftet. Analog dazu soll auch die Dividende von 0,36 € im Vorjahr auf jetzt 0,21 € (= 58 v. Vj.) reduziert werden. Dies erscheint konsequent und angemessen, zumal die Gesellschaft weiterhin nahezu den gesamten Jahresüberschuss an die Aktionäre ausschüttet.
TOP 3
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat das Unternehmen durch behutsame, aber effiziente Maßnahmen erfolgreich durch ein sehr komplexes Geschäftsjahr gesteuert, das vom extremen Einbruch im Containerverkehr geprägt war. Die langfristige Geschäftsplanung, auch gegenüber den Partnern und
Beteiligungen, wurde dabei stets weiterverfolgt. Auch die Strukturen
sind flach und das Unternehmen ist für die Zukunft gut aufgestellt.
TOP 4
Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2009
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat sich in 4 Sitzungen mit den wesentlichen Problemen und Aufgaben des Unternehmens befasst. Aufgrund der Unternehmensstruktur findet darüber hinaus auch ein ständiger informeller
Informationsaustausch statt. Der AR-Bericht könnte jedoch - wie der
gesamte Geschäftsbericht - etwas ausführlicher sein. Dies wird als
Anregung für die Zukunft in der HV angesprochen.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung: Es sind keinerlei Anhaltspunkte gegen eine erneute Bestellung der Hansa Partner GmbH ersichtlich.
TOP 6
Wahl des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Gegen die Wiederwahl der langjährigen bisherigen Aufsichtsräte sind keine Anhaltspunkte ersichtlich. Im Gegenteil verfügen alle über ausgeprägtes Branchen–Knowhow, so dass auch künftig eine effiziente Kontrolle und Beratung des Vorstandes sichergestellt ist.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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