Hauptversammlung der Hansen Sicherheitstechnik AG am 20.08.2010
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten und geprüften Jahresabschlusses für das
Geschäftsjahr 2009, Bericht des Aufsichtsrats sowie des gebilligten
Konzernabschlusses und Konzernlageberichts für das genannte Geschäftsjahr
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Aufhebung des Gewinnverwendungsbeschlusses der
Hauptversammlung vom 26.02.2010 und über die Verwendung des Bilanzgewinnes
des Geschäftsjahres 2009
Zustimmung
Begründung:
Die Unternehmenspolitik in Bezug auf die Dividendenzahlung ist aus Sicht der
SdK nicht mehr nachvollziehbar. Es erscheint so, als würde sich die
Gesellschaft bei der Zahlung und bei der Höhe der Dividende rein nach der
aktuellen Kassenlage beim Großaktionär richten. In Zukunft muss sich dies
ändern, und die Dividende sich an der Höhe des Konzernjahresüberschusses
richten. Die Gesellschaft ist seit Jahren profitabel und kann es sich
erlauben, ca. 50% des Konzernjahresüberschusses regelmäßig an die Aktionäre
auszuschütten. Dem diesjährigen Beschluss wird trotz Unverständnis über die
Verfahrensweise in Bezug auf die generelle Dividendenpolitik zugestimmt, um
den Aktionären zumindest eine Ausschüttung noch in diesem Kalenderjahr zu
ermöglichen.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr
2009
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem ausgeschiedenen Vorstand Tomasz
Kowalczyk für das Geschäftsjahr 2009 keine Entlastung zu erteilen.
Zustimmung
Begründung:
Die Gesellschaft ist operativ hoch profitabel und scheint insgesamt in ihren
Kernmärkten gut aufgestellt zu sein. Jedoch scheint das Unternehmen die
freien Aktionäre gegenüber dem Großaktionär systematisch zu benachteiligen.
So wird laut Geschäftsbericht auf Kosten der Gesellschaft für den
Großaktionär ein Reporting erstellt, welches ausschließlich dem Großaktionär
zur Verfügung steht. Dies ist aus Sicht der SdK nicht tragbar und erweckt
den Eindruck, dass der Vorstand seine Pflichten gegenüber der Gesellschaft
verletzt hat.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2009.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das
Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen.
Ablehnung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat aus Sicht der SdK seine Pflichten verletzt, indem er es
stillschweigend hingenommen hat, dass den freien Aktionären wichtige
Finanzinformationen, welche dem Großaktionär zur Verfügung gestellt worden
sind, vorenthalten worden sind. Ferner hat er es akzeptiert, dass
Forderungen der Gesellschaft gegenüber dem Großaktionär wertlos ausgebucht
wurden. Damit ist der Gesellschaft ein hoher finanzieller Schaden
entstanden.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2010
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PKF INDUSTRIE- UND VERKEHRSTREUHAND GmbH,
Maximilianstrasse 27, 80539 München zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2010 zu
wählen.
Zustimmung
Begründung:
Es liegen keine negativen Erkenntnisse über den Wirtschaftsprüfer vor.
Aufgrund der Größe der Gesellschaft und der internationalen Ausrichtung wäre
es jedoch in Zukunft begrüßenswert, einen ebenfalls international
aufgestellten Wirtschaftsprüfer zu wählen.
Aufgrund eines Ergänzungsverlangens der Aktionärin Kopex S.A. mit Sitz in
Katowice, Polen, gemäß § 122 Abs. 2 AktG, wird die Tagesordnung wie folgt
ergänzt:
TOP 6
Beschlussfassung über den Entzug des Vertrauens betreffend Herrn Tomasz
Kowalczyk.
Die Aktionärin Kopex S.A. schlägt vor folgenden Beschluss zu fassen:
„Herrn Tomasz Kowalczyk wird das Vertrauen entzogen.“
Die Begründung lautet, dass die Bestellung von Herrn Tomasz Kowalczyk zum
Vorstand der Hansen Sicherheitstechnik AG durch den Beschluss des
Aufsichtsrats vom 20. April 2010 widerrufen wurde. Herr Kowalczyk hält
diesen Widerruf der Vorstandsbestellung für unwirksam. Eine gerichtliche
Klärung ist bislang nicht erfolgt. Die Hauptversammlung bringt mit dem
Entzug des Vertrauens zum Ausdruck, dass sie auch im Fall der Unwirksamkeit
des Widerrufs vom 20. April 2010 eine weitere Tätigkeit von Herrn Kowalczyk
als Vorstand der Gesellschaft nicht wünscht. Als Aktionär der Hansen
Sicherheitstechnik AG haben wir das Vertrauen in Herrn Kowalczyk verloren.
Zustimmung
Begründung: Die unter der Begründung zu TOP 3 gegebenen Argumente sprechen für einen
Entzug des Vertrauens gegenüber Herrn Kowalczyk.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|