Hauptversammlung der HCI Capital AG am 30.08.2010
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der HCI Capital AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2009, des Berichts über die Lage der HCI Capital AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2009, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009
Zustimmung
Begründung: Eine Entlastung ist nur unter erheblichen Bedenken möglich, da die Gesellschaft im abgelaufenen Geschäftsjahr ein Konzernjahresergebnis von minus € 55,8 Mio. nach minus 16,3 Mio. in 2008 hat hinnehmen müssen. Es fielen sehr hohe Abschreibungen und Wertminderungen an und eine Enthaftung von den extrem hohen Eventualverbindlichkeiten (insgesamt ca. 1.654,1 Mio.), die insbesondere durch hohe Bestellungen von Schiffen angefallen sind, ist bis 2009 noch nicht gelungen. Dafür ist noch eine Zahlung von bis zu 12,5 Mio. notwendig, die bisher nicht zurückgestellt wurde.
Eine Entlastung von der schwierigen geschäftlichen Situation konnte nur durch die am 10.08.2010 bekannt gegebene Erhöhung der Eigenkapitalbasis durch Umwandlung von Verbindlichkeiten erreicht werden.
Die Konditionen dieser Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugrechts der Aktionäre muss noch in der Hauptversammlung hinterfragt werden.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009
Zustimmung
Begründung: Siehe Begründung unter TOP 2
TOP 4
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung: Gegen die Wiederwahl der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, bestehen keine Bedenken
TOP 5.1 bis 5.3
Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat
Zustimmung
Begründung: Gegen die Wiederwahl der Herren Bandow, Gernandt und Stuhlmann bestehen keine Bedenken, siehe aber auch Begründung zu TOP3.
TOP 6
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals und entsprechende Satzungsänderung
Ablehnung
Begründung: Es soll ein genehmigtes Kapital in Höhe von 50% des Altkapitals über die nächsten 5 Jahre auch unter Ausschluss des Bezugsrechts bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen beschlossen werden. Eine derartig umfassende Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Altaktionäre
kann zu einer sehr starken Verwässerung des Altkapitals führen und daher ist eine Erhöhung unter diesen Umständen auf 20% des Altkapitals zu begrenzen.
TOP 7
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts
Ablehnung
Begründung: Die Gesellschaft benötigt dringend neues Kapital, um ihre weitere Geschäftstätigkeit zu finanzieren und um verlorenes Vertrauen zurück zu gewinnen. Unter diesen Umständen ist ein Aktienrückkaufprogramm als Vorratsbeschluss abzulehnen, da hierfür momentan kein Kapital zur Verfügung steht. Ein derartiger Beschluss kann in einigen Jahren, falls wieder gute Gewinne erzielt wurden, eingebracht werden.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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