Hauptversammlung der GROUP Business Software AG am 27.08.2010
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gesellschaft und des
gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichtes des Vorstandes für die Gesellschaft und den Konzern, des Berichts des
Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB jeweils für das Geschäftsjahr 2009
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009
Zustimmung
Begründung: Auch im schwierigen Geschäftsjahr 2009 wurde ein auf Konzernebene fast gleichbleibendes Ergebnis aller wichtigen Kennzahlen zum Vorjahr 2008 erzielt. Somit konnte der positive Turnaround seit dem Jahr 2006 erfolgreich weiter fortgeführt werden.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009
Zustimmung
Begründung: Die Überwachung des Vorstands, die zu erwartende Transparenz sowie der Bericht des Aufsichtsrates im Geschäftsbericht sind nicht zu beanstanden. Es bestehen keine Anhaltspunkte dafür, die Entlastung zu verweigern.
TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung: Gegen den Abschlussprüfer Stüttgen & Haeb AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf bestehen aus Sicht der SdK keine Bedenken, zumal die SdK einen regelmäßigen Wechsel des Abschlussprüfers, um eine unabhängige Prüfung zu gewährleisten, begrüßt.
TOP 5
Wahl des Aufsichtsrates
Zustimmung
Begründung: Aus Sicht der SdK bestehen keine plausiblen Gründe, die drei Aufsichtsratsmitglieder, Herrn Praschinger, Herrn Berz und Herrn Malsch, nicht wiederzuwählen.
TOP 6
Beschlussfassung über Satzungsänderungen
Zustimmung
Begründung: Es handelt sich hier um einen Beschluss, der durch gesetzliche Änderungen notwendig wurde.
TOP 7
Beschlussfassung über sonstige Satzungsänderungen
Zustimmung
Begründung: Auch gegen die sonstigen Satzungsänderungen liegen der SdK keine Bedenken vor.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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