Hauptversammlung der Klöckner-Werke AG am 25.08.2010
Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzern-Abschlusses
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Ablehnung
Begründung:
Mit einer Ausnahme schreibt die Gesellschaft seit dem Jahre 2006 keine schwarzen Zahlen mehr und schüttet keine Dividende mehr aus. Jedes weitere Verlustjahr ist ein Jahr der negativen Sondereinflüsse, sei es die Insolvenz der ehemaligen Mutter WCM sei es nunmehr die Wirtschaftskrise. Die diesbezüglichen Argumentationsroutinen führen bei uns Aktionären zu erheblichen Ermüdungserscheinungen. Uns Aktionären hat es mittlerweile gleichgültig zu sein, aufgrund welchen Sondereinflusses unsere Gesellschaft wieder einmal Verlust schreibt. Das uns Aktionären vorliegende Verlustkontinuum scheint nichts anderes als die Folge einer fehlerhaften strategischen Ausrichtung in Kombination mit zu später Optimierung der Ressourcenallokation zu sein. Wer eine Krise als Auslöser benötigt, um die notwendigen Optimierungen vorzunehmen, muss sich nicht wundern, wenn einen die Krise besonders hart erwischt, weil Vorsorge nicht getroffen worden ist. Es ist doch bezeichnend, dass unsere Gesellschaft auf Konzernebene ungefähr den vierfachen Verlust im Vergleich zum größten Mitwettbewerber \"Krones\" aufweist. All dies hat mit sorgfältiger und verantwortlicher Unternehmensführung nicht das Geringste gemein.
Darüber hinaus bleibt unklar, wie die Verwaltung den \"turn-around\" schaffen will.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Ablehnung
Begründung:
Der Aufsichtsrat kann die diesem nach Gesetz und Satzung obliegende Verpflichtung nicht wahrgenommen haben. Davon zeugt nicht nur das bereits unter TOP 1 kritisierte desaströse Ergebnis, sondern der Aufsichtsratsbericht daselbst. In der Phase einer der schwersten Wirtschaftskrisen der Nachkriegsgeschichte tagt der Aufsichtsrat als Plenum nur ganze viermal; dem Unterzeichner ist noch nicht einmal ein Gesellschaft, die Gewinn ausgewiesen hat, bekannt, bei der der Aufsichtsrat nur so selten tagte. Im Aufsichtsratsbericht selbst scheint die Beschäftigung mit der Wirtschaftskrise selbst nur die Bedeutung einer Fußnote einzunehmen. Keine Wort zu Maßnahmen der Krisenbekämpfung und -bewältigung und der sich aus der Krise ergebenden strategischen Postulate. Wenn diese Krise mit üblichen Instrumenten begegnet werden kann, dann dokumentiert dies, dass die Aufsicht und das Kontrollsystem der Gesellschaft versagte, da diese üblichen Maßnahmen dann erst nach Schadenseintritt ergriffen wurden.
Darüber hinaus erstaunt, dass trotz des negativen Ergebnisses dem Vorstandsvorsitzenden eine Tantieme bezahlt wird. Es bleibt unklar, worin der Erfolg des abgelaufenen Geschäftsjahres liegen soll.
TOP 4
Wahlen zum Aufsichtsrat
Ablehnung
Begründung:
Die Aspiranten waren ja wohl offensichtlich schon mit der Wahrnehmung des AR-Mandates unserer Gesellschaft überfordert. Umso inplausibler ist es, dass diese Herren in Anbetracht ihre vielen weiteren Mandate die Gewähr für eine gesetzmäßige und gewissenhafte Ausübung des AR-Mandates unserer Gesellschaft in der Zukunft gewährleisten können. Diese Einschätzung wird auch durch den Umstand, dass viele der Mandate sog. Konzernmandate sind, nicht verändert, da ja wohl auch Konzerngesellschaften einen Anspruch auf gewissenhafte Organwalter haben, und sich diese Aufgabe gerade nicht nebenbei erledigen lässt
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung:
Gegen den Abschlussprüfer bestehen keine Bedenken. In Anbetracht der im abgelaufenen Geschäftsjahr gemachten Erfahrungen ist lobend hervorzuheben, dass der Abschlussprüfer in unserer Gesellschaft keine weiteren Aufgaben (Beratungsleistungen) übernommen hat. Es bleibt für die Zukunft zu wünschen, dass der Abschlussprüfer diese Praxis beibehält.
TOP 6
Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der
Klöckner-Werke
Ablehnung
Begründung:
Ungeachtet der Angemessenheit der Barabfindung lehnt die SdK jeden zwangsweisen Ausschluss ab und betrachtet die Möglichkeit des \"squeeze-out\" als Fremdkörper in einer auch vom Grundgedanken des Eigentums, wenn auch des sog. sozialpflichtigen Eigentums, getragenen Rechtsordnung, um Partikularinteressen, die von keinen anderen Bedingungen abhängen als einem Mehrheitserfordernis einseitig zur Geltung zu verhelfen. Nach wie vor fehlt die innere Berechtigung und Rechtfertigung dafür, warum der Mehrheitsaktionär mit den Minderheitsaktionären nach Belieben nur aufgrund der Majorität verfahren darf.
TOP 7
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals I
Ablehnung
Begründung:
Dieser Beschlussgegenstand ist zusammen mit dem Kapitalvorratsbeschluss unter TOP 8 zu sehen. Zusammen mit TOP 8 möchte sich die Verwaltung Kapitalvorratsbeschlüsse in Höhe von ca. 40% des Grundkapitals einräumen lassen. Die SdK steht regelmäßig Kapitalvorratsbeschlüssen von mehr als 25% - gleichgültig, ob ein Bezugsrecht eingeräumt wird oder nicht - ablehnend gegenüber, da Maßnahmen dieser Größenordnung über eine gesonderte HV bei Vorliegen des Kapitalbedarfes zu beschließen sind.
Darüber hinaus ist der wirtschaftliche \"Erfolg\" (=MIßerfolg) der Gesellschaft in den vielen zurückliegenden Jahren (vgl. Ausführungen zu TOP 2) nicht geeignet, der Verwaltung einen derartigen großen Vertrauensvorschuss zu gewähren.
TOP 8
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals II
Ablehnung
Begründung:
Zunächst darf auf die Ausführungen zu TOP 7 verwiesen werden. Darüber hinaus erlaubt aber dieser Vorratsbeschluss aber auch den Ausschluss des Bezugsrecht über die gesamte Summe und damit für ca. 20% des Grundkapitals. Zusammen mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses in TOP 7 in Höhe von nochmals 10% des Grundkapitals verschafft der Verwaltung eine Maximalrahmen für den Bezugsrechtsausschluss von ca. 30% des Grundkapitals. Die SdK hält bei Kapitalvorratsbeschlüssen einen Bezugsrechtsausschluss von maximal 10% des Grundkapitals für vertretbar.
TOP 9
Beschlussfassung über Änderungen der Satzung zur Anpassung an das Gesetz
Zustimmung
Begründung:
Bei den zur Beschlussfassung vorgeschlagenen Regelungen handelt es sich um Anpassungen an die aktuelle Gesetzeslage, die unproblematisch sind.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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