Hauptversammlung der Brüder Mannesmann AG am 26.08.2010
Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gem. § 289 Absatz 4, 5 § 315 Absatz 4 Handelsgesetzbuch sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandsmitglieds Jürgen Schafstein für das Geschäftsjahr 2009
Zustimmung
Begründung:
Der Vorstand, in persona Jürgen Schafstein und Bernd Schafstein, wird entlastet. Das Handelsunternehmen hat ihr Finanzergebnis um 1,8 Mio. Euro verbessert, obwohl der Umsatz um 25,6% auf 62,00 Mio. Euro zurückgegangen ist. Die Kaufzurückhaltung der Kunden im Krisenjahr 2009 hat auch hier ihre Spuren hinterlassen; schwerwiegende operative Fehler des Management sind nicht auszumachen. Bei einem Ergebnis je Aktie von 0,02 Euro fällt die Dividende verständlicherweise erneut aus.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandsmitglieds Bernd Schafstein für das Geschäftsjahr 2009
Zustimmung
Begründung: siehe TOP 2
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009
Zustimmung
Begründung:
Der AR hat seine Kontroll- und Beratungsfunktion nach Gesetz und Satzung angemessen vorgenommen und einen transparenten Bericht seiner Tätigkeit vor-gelegt
TOP 5
Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010 sowie des Abschlussprüfers im Falle einer etwaigen prüferischen Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts
Zustimmung
Begründung:
Gegen die Bestallung der Morison AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, bestehen keine Bedenken.
TOP 6
Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands
Enthaltung
Begründung:
Das Vergütungssystem entspricht nicht den Vorgaben des Corporate Governance Kodex und den Richtlinien der SdK. Zu der seit Jahren unterlassenen Bekanntgabe der individualisierten Vorstandsbezüge ist jetzt eine weitere Abweichung vom Kodex hinzugekommen:
Veröffentlicht werden nur die Bezüge der beiden Vorstandsmitglieder in einer Gesamtsumme, obwohl die Bestimmungen festlegen, dass auch die fixen und variable Bestandteile der Bezüge zu veröffentlichen sind. Die Höhe der Vergütung soll zusätzlich von der mehrjährigen nachhaltigen Entwicklung des Unternehmens abhängig gemacht werden. Die Aktionäre können bei der im Geschäftsbericht aufgeführten Angabe nicht feststellen, ob und in welcher Höhe in den Bezügen noch Jahresboni für einen zugeschriebenen Erfolg enthalten sind.
TOP 7
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien nebst Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts bei Veräußerung erworbener eigener Aktien
Zustimmung
Begründung:
Hierbei handelt es sich um eine Erneuerung eines Beschlusses aus dem Vorjahr. Der Erwerb eigener Aktien ist allgemein üblich. Die gesetzlichen Vorgaben werden präzise eingehalten.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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