Hauptversammlung der VSM Vereinigte Schmirgel- und Maschinen-Fabriken AG am 31.08.2010
Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der VSM AG, des gebilligten
Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die VSM AG und
den VSM-Konzern und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2009.
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr
2009
Zustimmung
Begründung: Die Dividende von 3 € - deklariert als \"Basisdividende\"- ist zwar nur zu ca. 60% im Konzern erwirtschaftet worden, entspricht aber den finanziellen Möglichkeiten und stellt die proklamierte Dividendenkontinuität sicher. Der Konzern verfügt weiterhin über eine hohe Eigenkapitalquote von 79%.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
Zustimmung
Begründung: Dem (Allein-)Vorstand ist es im Geschäftsjahr 2009 gelungen, den starken Umsatzrückgang von ca. 25% durch geeignete Maßnahmen teilweise aufzufangen und ein positives Ergebnis zu erzielen, das eine angemessene Dividende ermöglicht (siehe TOP 2). Außerdem hat er ein Kostensparprogramm aufgelegt und umgesetzt, dass das Unternehmen gut auf die Zukunft ausgerichtet hat. Der Personalstand ist reduziert worden, gleichzeitig sind aber die notwendigen Fachkräfte im Unternehmen gehalten worden (u.a. durch Durchführung von Kurzarbeit).
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat seinen Teil zum Erfolg des Unternehmens beigetragen durch strategische Beratung und Kontrolle des Vorstands. Zu bemängeln bleibt aber die viel zu hohe Vergütung des Aufsichtsrats. Außerdem hat er die Nichtoffenlegung der Vorstandsvergütung zu verantworten (siehe dazu auch TOP 5).
TOP 5
Beschlussfassung über das Unterbleiben der in § 285 Satz 1 Nr. 9 lit. a Satz
5 bis 8 HGB sowie § 314 Abs. 1 Nr. 6 lit. a Satz 5 bis 8 HGB verlangten
Angaben (Offenlegung der Vorstandsvergütungen)
Ablehnung
Begründung: Es besteht aus unserer Sicht kein rechtfertigender Grund, die Vergütung des Alleinvorstands nicht individuell auszuweisen, sondern sie als Gesamtbetrag zusammen mit der Vergütung einer Gruppe von leitenden Angestellten auszuweisen.
TOP 6
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung zur Anpassung an das ARUG
Zustimmung
Begründung: Die vorgesehene Änderung betrifft eine Anpassung zu den Voraussetzungen für die Teilnahme von Aktionären an der Hauptversammlung. Sie entspricht dem ARUG und ist sachgerecht.
TOP 7
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung: Gegen die Wiederwahl von Deloitte&Touche bestehen keine Bedenken. Die bisherigen Prüfungen sind ersichtlich kompetent und vollständig erfolgt.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen von oben aufgeführten Abstimmungsvorschlägen abgewichen werden.
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