Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 09.08.10



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Hauptversammlung der M.Tech Technologie und Beteiligungs AG am09.08.2010

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der M.Tech Technologie und Beteiligungs AG, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts, des Konzernlageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB jeweils für das zum 31. Dezember 2009 abgelaufene Geschäftsjahr 2009

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der M.Tech Technologie und Beteiligungs AG, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts, des Konzernlageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB jeweils für das zum 31. Dezember 2008 abgelaufene Geschäftsjahr 2008

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 3
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Die Gesellschaft schüttet nahezu den vollständigen Bilanzgewinn der AG von Mio. EUR 0,5 als Dividende aus. Allerdings liegt der Konzernjahresüberschuss mit Mio. EUR 3,6 so, dass die SdK grundsätzlich eine höhere Ausschüttung erwarten würde. Auf Grund der Bilanzstruktur, hier insbesondere der nach wie vor noch hohen Verbindlichkeiten, wird die SdK aber dem Ausschüttungsvorschlag zustimmen und würdigt diesen als Wiedereintritt in eine erste Dividendenzahlung der Gesellschaft seit dem GJ 2002/2003.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Zustimmung
Begründung: Dem Vorstand ist Entlastung zu erteilen, da er die ihm obliegenden Aufgaben wahrgenommen hat.

TOP 5
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Zustimmung
Begründung: Dem Aufsichtsrat ist Entlastung zu erteilen, da er die ihm obliegenden Aufgaben, der Beratung, Überwachung und Kontrolle des Vorstands stets wahrgenommen hat.

TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Gegen die Wahl des vorgeschlagenen Wirtschaftsprüfers bestehen aus Sicht der SdK keinerlei Bedenken.

TOP 7
Wahlen zum Aufsichtsrat

Zustimmung
Begründung: Bei der Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates kann sowohl bei der Wiederwahl wie auch bei der Neuwahl der Mitglieder zugestimmt werden, da es keine Bedenken gegen die Kandidaten gibt. Allerdings wird erwartet, dass sich nicht nur die Neumitglieder auf der HV vorstellen, sondern insbesondere für neu hinzugekommene freie Aktionäre eine Vorstellung aller Kandidaten stattfindet.

TOP 8
Beschlussfassungen über Satzungsänderungen

Ablehnung
Begründung: Grundsätzlich ist die SdK bereit, dem TOP 8 in den Unterpunkten 8.1 - 8.3 zuzustimmen. Dem TOP 8.4 wird die SdK auf gar keinen Fall zustimmen, da sie hier eine Einschränkung der Aktionärsrechte sieht. Aus den gemachten Erfahrungen anderer Hauptversammlungen ist erkennbar, dass eine solche in der Satzung verankerte Regelung die Problematik von unsachgemäßen Wortbeiträgen nicht löst. Der Versammlungsleiter hat bereits jetzt das Recht, Fragestellungen auf die Tagesordnungspunkte zu begrenzen. Leider erfährt die SdK, dass wesentliche Punkte zur Beurteilung eines Sachverhaltes von der Gesellschaft vor der HV nicht oder nicht hinreichend offengelegt werden und die Aktionäre bei einer entsprechenden Fragestellung mit ausweichenden Antworten abgespeist werden. Durch eine Redezeitbegrenzung hier eine notwendige Beantwortung zu verhindern, wird die SdK nicht zustimmen können, da sie damit der Beschneidung gerade der wenigen Aktionärsrechte zustimmen würde.

TOP 9
Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden und Erteilung einer neuen Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandel-/Optionsschuldverschreibungen, zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie Beschlussfassung über die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2010 und entsprechende Satzungsänderungen

Ablehnung
Begründung: Die vorgeschlagene Ermächtigung sieht die Hergabe von Wandelschuldverschreibungen für bis zu 4 Mio. Aktien (knapp 50% des aktuellen Grundkapitals) gegen Sacheinlage und damit unter Bezugsrechtsausschluss vor. Dieses ist aus Sicht der SdK angesichts der damit bei einem möglichen Wandlungspreis von 80% des maßgeblichen Börsenkurse maximal vorhandenen Gestaltungsspielräume nicht akzeptabel. Aus Sicht der SdK sollte bei der Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen das Bezugsrecht der Aktionäre mit Ausnahme von technisch bedingten Spitzenbeträgen sowie der hinzunehmenden 10% gemäß § 186 AktG zwingend gewahrt bleiben.

TOP 10
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien durch die Gesellschaft sowie zum Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts

Ablehnung
Begründung: Hierfür sieht die SdK keine Notwendigkeit, da die Gesellschaft die erwirtschafteten finanziellen Mittel besser für die weitere Optimierung der Gesellschaft insbesondere zum Schuldenabbau verwenden sollte oder wirklich überflüssige Mittel auch zur Ausschüttung einer Dividende an die Aktionäre verwenden sollte. Die Aktionäre sind selber in der Lage, im Kapitalmarkt zu investieren. Daher erscheint ein Rückkauf von Aktien durch die Gesellschaft nicht zielführend.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.