Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 13.08.10



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Hauptversammlung der Mood and Motion AG am 13.08.2010

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der MOOD AND MOTION AG und des gebilligten Konzernabschlusses

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2009

Ablehnung
Begründung: Dem Vorstand der Mood and Motion AG gelang es wiederum nicht, die wesentlichen Unternehmenskennzahlen zu verbessern. Dadurch konnte der Vorstand nicht verhindern, dass eine Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG bekannt gegeben werden musste, da ein Verlust über die Hälfte des Grundkapitals eingetreten ist. Auch die intransparente Unternehmenskommunikation lässt doch sehr zu wünschen übrig.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2009

Ablehnung
Begründung: Die Mood and Motion AG befindet sich zurzeit in einer äußerst prekären Situation, in der das weitere Fortbestehen des Unternehmens nicht gewährleistet ist. Somit erscheint der nicht sehr aufschlussreiche Aufsichtsratsbericht und die fünf Aufsichtsratssitzungen für die jetzige schwierige Situation nicht ausreichend zu sein. Daher wird die Entlastung des Aufsichtsrats ebenfalls abgelehnt. Darüber hinaus lässt die schlechte Unternehmenskommunikation und die Intransparenz kein gutes Licht auch auf den Aufsichtsrat scheinen.

TOP 5
Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder

Zustimmung
Begründung: Grundsätzlich begrüßt die SdK einen solchen Tagesordnungspunkt, bei dem die Aktionäre über das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder mit beschließen können (§ 120 Abs. 4 AktG). Auch die Zusammensetzung und die Höhe der Vorstandsbezüge erscheinen aus Sicht der SdK bei der Mood and Motion AG gerechtfertigt zu sein.

TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Aus Sicht der SdK liegen keine Bedenken vor, die Kölner Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung Kurt Heller GmbH zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2010 zu wählen.

TOP 7
Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals im Wege der vereinfachten Einziehung einer unentgeltlich zur Verfügung gestellten Aktie und Anpassung der Satzung

Zustimmung
Begründung: Die SdK wird der Herabsetzung des Grundkapitals zustimmen, dafür aber auf der HV vom Vorstand detaillierte Informationen verlangen, die die Schieflage der Gesellschaft ausführlich begründen. Künftige Kapitalerhöhungen können nur dann zugestimmt werden, wenn vom Vorstand zuvor ein klar strukturiertes Sanierungsprogramm aufgestellt wird, welches Hoffnung auf eine positive Geschäftsentwicklung macht. Dies ist bis jetzt nicht passiert.

TOP 8
Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals in vereinfachter Form zum Zweck der Deckung von Verlusten durch Zusammenlegung von Aktien und über die Anpassung der Satzung

Zustimmung
Begründung: siehe TOP 7

TOP 9
Ergänzungswahlen zum Aufsichtsrat

Zustimmung
Begründung: Es liegen der SdK keine Informationen vor, die einer Zustimmung von Herrn Hildebrandt als Aufsichtsratsmitglied entgegenstehen.

TOP 10
Beschlussfassung über die Neuregelung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

Ablehnung
Begründung: Die SdK lehnt eine Erhöhung der Vergütung des Aufsichtsrats ab. In Zeiten eines Verlustes über der Hälfte des Grundkapitals erscheint eine jetzige Erhöhung der Vergütungen des Aufsichtsrates doch recht unangemessen; zumal die nach außen hin kommunizierten Tätigkeiten des Aufsichtsrates eine Erhöhung der Vergütung nicht rechtfertigen würden.

TOP 11
Beschlussfassung über die Änderung der Satzungsbestimmungen zur Zusammensetzung des Vorstands

Zustimmung
Begründung: Die Möglichkeit, den Vorstand auf nur ein Vorstandsmitglied zu reduzieren, kann aus Sicht der SdK durchaus sinnvoll sein. Bei einer kleinen Aktiengesellschaft, die tief in rote Zahlen gerutscht ist, kann die Restrukturierung aus Kostenaspekten als sinnvoll interpretiert werden.

TOP 12
Beschlussfassung über die Änderung von Satzungsbestimmungen über die Vorstandsvergütung und über die Auslegung von Unterlagen

Zustimmung
Begründung: Aus Sicht der SdK sind die Änderungen der Satzungsbestimmungen zuzustimmen, da zum einen dadurch die Aktionäre nicht benachteiligt werden und zum anderen die Einhaltung des DCGK absolut begrüßenswert ist.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.