Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 28.07.10



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Hauptversammlung der Mineralbrunnen Überkingen-Teinach AG am 28.07.2010

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2009 und des für die Mineralbrunnen Überkingen-Teinach Aktiengesellschaft und den Konzern zusammengefassten Lageberichts des Geschäftsjahres 2009 mit dem Bericht des Aufsichtsrats sowie dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Ablehnung
Begründung: Die Gesellschaft weist einen Verlust im Konzernergebnis wie auch im AG-Abschluss aus. Da die SdK eine Ausschüttung von 40-60 % der Konzernjahresüberschusses fordert, ist es nur konsequent, eine Ausschüttung bei einem Jahresverlust abzulehnen. Dies umso mehr, da die vorgeschlagene Ausschüttung lediglich für die Vorzugsaktien vorgesehen ist. Damit würde die Gesellschaft außerdem eine Ungleichbehandlung der Aktionäre (Stamm- und Vorzugsaktionäre) vornehmen, so dass der Verdacht aufkommt, dass diese Differenzierung nur vorgenommen wird, um die Stimmrechte der Vorzugsaktionäre langfristig zu verhindern.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat seine Aufgaben wahrgenommen und nun endlich die entscheidenden Maßnahmen eingeleitet, um die Gesellschaft wieder aus dem Verlustbereich zu führen.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009

Zustimmung
Begründung: Soweit für die SdK erkennbar, ist der Aufsichtsrat seinen Pflichten nachgekommen.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Gegen die Wahl des Abschlussprüfers bestehen keinerlei Bedenken.

TOP 6
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG

Ablehnung
Begründung: Hierfür sieht die SdK keine Notwendigkeit, da die Gesellschaft die erwirtschafteten finanziellen Mittel besser für die weitere Optimierung der Gesellschaft verwenden sollte oder wirklich überflüssige Mittel auch zur Ausschüttung einer Dividende an die Aktionäre verwenden sollte. Die Aktionäre sind selber in der Lage, im Kapitalmarkt zu investieren. Daher erscheint ein Rückkauf von Aktien durch die Gesellschaft nicht zielführend.

TOP 7
Beschlussfassung über die Aufhebung des genehmigten Kapitals und Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals sowie die Änderung der Satzung

Ablehnung
Begründung: Die vorgeschlagene Ermächtigung für 50% des aktuellen Grundkapitals auch gegen Sacheinlage und mit Bezugsrechtsausschluss geht aus Sicht der SdK zu weit. Die SdK akzeptiert diesbezüglich aufgrund in der Vergangenheit gemachter Erfahrungen lediglich 10% des Grundkapitals. Umfangreichere Sachkapitalerhöhungen sollten nach Auffassung der SdK über die Tagesordnung einer Hauptversammlung abgewickelt werden.

TOP 8
Ausgliederung der Brunnenbetriebe der Mineralbrunnen Überkingen-Teinach Aktiengesellschaft auf Tochtergesellschaften

Zustimmung
Begründung: Grundsätzlich ist gegen eine klare Trennung der einzelnen Marken nichts einzuwenden. Der Vorstand wird aber auf der Hauptversammlung sehr deutlich klar legen müssen, welche Ziele gerade durch die vorgeschlagenen Maßnahmen erreicht werden sollen. Insbesondere wird zu klären sein, wo die bisherigen Synergien durch den zentralen Einkauf und die Logistik zukünftig vorhanden bleiben. Auch wird auf der Hauptversammlung darüber zu sprechen sein, inwieweit später gerade durch die Maßnahme der Ausgliederung auch die Gefahr beinhaltet, einzelne GmbH\'s, Betriebsstätten etc. zu veräußern.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.