Hauptversammlung der Heidelberger Druckmaschinen AG am 29.07.2010
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts
(einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4
HGB) für die Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2009/2010, des gebilligten
Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (einschließlich des
erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB) für das
Geschäftsjahr 2009/2010 sowie des Berichts des Aufsichtsrats
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Ablehnung
Begründung:
Ausschlaggebend ist weniger der wiederholte Verlust in erheblicher Höhe als vielmehr, dass darin zum Ausdruck kommt, dass der Vorstand notwendige strukturelle Anpassungen viel zu spät vollzogen hat. Es ist nicht erst seit der \"schwersten\" Wirtschaftskrise bekannt, dass der Maschinenbau konjunkturanfällig ist; insofern wäre es bereits zu den \"guten\" Zeiten indiziert gewesen, konsequent zu diversifizieren hin zu einer \"Multi Service Group\".
Aber auch die quantitative Gesamtkonzeption wird nicht offengelegt; basierend auf den Zahlen für das Geschäftsjahr 2009/2010 kann nur festgestellt werden, dass selbst die Realisierung eines Einsparpotentials von € 400.000.000,00 nicht ausreicht, um die Ertragskraft wiederherzustellen; angesichts des präsentierten Jahresverlustes reicht auch weiteres Einsparpotential von € 80,00 Mio. nicht für ein ausgeglichenes Ergebnis.
Die negative Geschäftsentwicklung mag zwar als Auslöser die Wirtschaftskrise gehabt haben, aber die Ursachen für die erheblichen Jahresverluste sind wohl darin zu sehen, dass die Zeichen der Zeit von den Organwaltern, insbesondere von dem seit 1999 amtierenden Vorstandsvorsitzenden Schreier zu spät erkannt wurden.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Ablehnung
Begründung:
Vorweg darf auf die Begründung zu TOP 3 verwiesen werden, da auch der Aufsichtsrat die strategische Ausrichtung mitprägt, so dass auch diesem Gremium der Vorwurf zu machen ist, dass die Notwendigkeiten zur Diversifizierung zu spät erkannt wurden.
Darüber hinaus sind/waren aber die Vorstandsverträge so nachteilig ausgehandelt, dass ausgerechnet im Krisenjahr 2009/2010 bei zwei Vorstände die Fixa um mehr als 10% erhöht worden sind. Dies ist in Anbetracht der Lage der Gesellschaft vollkommen unverständlich. Aber noch viel schlimmer ist, dass die variablen Entlohnungsbestandteile offensichtlich so ausgestaltet waren, dass erfolgsabhängige Tantiemen auch für das abgelaufene Krisenjahr 2009/2010 zu bezahlen sind. Diese betragen ca. 50% der Fixa. Eine geistige Haltung, die erfolgsabhängige Vergütungen auch bei Verlust der Gesellschaft entstehen lässt, ist nur noch erklärbar, wenn man Vorstände als Arbeitnehmer einstuft. Dies ist allerdings mit dem Leitbild von § 76 Abs.1 AktG unvereinbar. Wenn in eigener Verantwortung leiten will, der soll jetzt nun mehr endlich auch Verantwortung übernehmen. Dies bedeutet: kein Erfolg der Gesellschaft - kein Erfolg der Vorstände: damit auch keine erfolgsabhängige Bezahlung.
Der Umstand, dass die Vorstände freiwillig auf die Hälfte ihrer Tantieme verzichtet haben, macht die Interessenungerechtigkeit und Unausgewogenheit des Vergütungssystems offenbar.
TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers
Ablehnung
Begründung:
Der Wirtschaftsprüfer hat neben dem Prüfungshonorar für andere Beratungsleistungen und sonstige Leistungen Honorare erhalten, die 288,64% gemessen am Prüfungshonorar ausmachen; allein das Honorar für die sog. \"sonstigen\" Leistungen\" machen das 2,4-fache des Prüfungshonorars aus. Die SdK hält allenfalls einen Anteil von 25% gemessen am Prüfungshonorar für alle anderen Leistungen des Wirtschaftsprüfers für angemessen, um keine Gefahr für die Unabhängigkeit zu begründen.
TOP 5
Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Mitglieder
des Vorstands
Ablehnung
Begründung:
Zunächst einmal darf lobend erwähnt werden, dass Herr Vorstandsvorsitzender Schreier auf seine change-of-control-Klausel verzichtet, und der Aufsichtsrat diese Frage erfolgreich zum Gegenstand der Vertragsverhandlungen gemacht hat.
Im übrigen aber kann das System aufgrund fehlender Informationen nicht bewertet werden.
Es bleibt unerwähnt, ob die Gesellschaft den vertikalen und horizontalen Vergleich anhand welcher Kriterien durchgeführt hat und mit welchem Ergebnis.
Darüber hinaus hat man sich nicht von einer erfolgsabhängigen Vergütung verabschiedet, die zumindest in zwei Bestandteilen immer noch eine nur einjährige Bemessungsgrundlage aufweist (Unternehmenstantieme und persönliche Tantieme). Dies dürfte aufgrund der aktuellen Gesetzesfassung unzulässig sein.
Auch die zusätzlichen Leistungen für die Altersversorgung sind in dieser Höhe inakzeptabel; diese bewegen sich alle jenseits über 30% gemessen am Grundgehalt. Die SdK hält - wenn überhaupt - allenfalls einen Anteil von 25% für vertretbar.
Auch fehlt eine absolute Obergrenze; formuliert ist lediglich eine relative bezogen auf die variablen Bestandteile in Beziehung zum Fixum. Es fehlt allerdings sowohl für die Gesamtbezüge als auch für das Fixum eine Obergrenze.
Regelungen zur Anpassung der Vergütung nach unten, insbesondere bei dem Grundgehalt fehlen gänzlich ebenso wie Indikatoren hierfür.
TOP 6
Beschlussfassung über die Zustimmung zur Änderung des Beherrschungs- und
Ergebnisabführungsvertrags mit der Heidelberg Consumables Holding GmbH
Zustimmung
Begründung: Dieser Beschlussvorschlag ist aus steuerlichen Gründen sinnvoll.
TOP 7
Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals durch Ausgabe neuer
Aktien gegen Bareinlagen und Satzungsänderung
Ablehnung
Begründung:
Es kann nicht nachvollzogen werden, wozu die Gesellschaft diese enorme Kapitalerhöhung überhaupt benötigt. Die künftige Strategie unserer Gesellschaft ist in quantitativer Hinsicht nicht offengelegt. Somit kann nicht beurteilt werden, ob sich das neu eingesetzte Kapital überhaupt angemessen zu verzinsen vermag oder nur der Gefahr ausgesetzt ist, verloren zu gehen.
Es liegt den Aktionären keine Planrechnung vor, aus der heraus beurteilt werden kann, ob und wann die Gesellschaft wieder die Ertragsschwelle erreicht.
Es hätte der Gesellschaft gut zu Gesicht gestanden, bereits in der Tagesordnung ausführlich über die Gründe und die Zwecke dieser Kapitalerhöhung zu informieren; die Informationspolitik der Gesellschaft ist diesbezüglich als schändlich zu bezeichnen. Darüber hinaus hält die SdK prinzipiell einen börslichen Bezugsrechtshandel sowie die Einräumung einer Überbezugsmöglichkeit der Aktionäre für unabdingbar.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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