Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 15.07.10



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



Hauptversammlung der Köln-Düsseldorfer Deutsche Rheinschiffahrt AG 15.07.2010

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte für die Gesellschaft und für den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gem. § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2009.

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009

Zustimmung
Begründung: Trotz Umsatzrückgang konnte in dem volatilen Geschäft ein Jahresüberschuss realisiert werden. Die KD ergreift mit dem Ausbau der Bereederung von Schiffen zusätzliche Chancen. Das Kerngeschäft Fahrterlöse stagniert jedoch. Hier sind weitere Maßnahmen erforderlich.

TOP 3
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009

Zustimmung
Begründung: Die Zusammenarbeit zwischen AR und V ist vertrauensvoll. Auffällig ist, dass trotz der Aufnahme neuer Finanzmittel von TEUR 3000 ein Darlehen des Mehrheitsgesellschafters von TEUR 674 mit Zustimmung des AR getilgt wurde.

TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Die Wiederwahl der BDO zur Abschlussprüferin kann zugestimmt werden. Gefälligkeitsprüfungen sind auf Grund des regemäßigen Wechsels des Prüfungsteams nicht wahrscheinlich.

TOP 5
Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder

Enthaltung
Begründung: Das System erscheint der Höhe nach angemessen, jedoch ist es inhaltlich noch nicht ausgereift bzw. hat in neuen Dienstverträgen Berücksichtigung gefunden.

TOP 6
Anpassung von § 16 Absatz 2 und § 18 der Satzung

Zustimmung
Begründung: Die Satzungsänderung erfolgt auf Grund der in dem ARUG zusammengefassten Gesetzesänderungen. Der Änderung kann zugestimmt werden, da die Umsetzung des ARUG nicht zu Lasten der Aktionäre erfolgt

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.