Hauptversammlung der Köln-Düsseldorfer Deutsche
Rheinschiffahrt AG 15.07.2010
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten
Konzernabschlusses, der Lageberichte für die Gesellschaft und für den
Konzern einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den
Angaben gem. § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des
Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2009.
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009
Zustimmung
Begründung:
Trotz Umsatzrückgang konnte in dem volatilen Geschäft ein Jahresüberschuss
realisiert werden. Die KD ergreift mit dem Ausbau der Bereederung von
Schiffen zusätzliche Chancen. Das Kerngeschäft Fahrterlöse stagniert jedoch.
Hier sind weitere Maßnahmen erforderlich.
TOP 3
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009
Zustimmung
Begründung:
Die Zusammenarbeit zwischen AR und V ist vertrauensvoll. Auffällig ist, dass
trotz der Aufnahme neuer Finanzmittel von TEUR 3000 ein Darlehen des
Mehrheitsgesellschafters von TEUR 674 mit Zustimmung des AR getilgt wurde.
TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung:
Die Wiederwahl der BDO zur Abschlussprüferin kann zugestimmt werden. Gefälligkeitsprüfungen sind auf Grund des regemäßigen Wechsels des Prüfungsteams nicht wahrscheinlich.
TOP 5
Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder
Enthaltung
Begründung:
Das System erscheint der Höhe nach angemessen, jedoch ist es inhaltlich noch
nicht ausgereift bzw. hat in neuen Dienstverträgen Berücksichtigung
gefunden.
TOP 6
Anpassung von § 16 Absatz 2 und § 18 der Satzung
Zustimmung
Begründung:
Die Satzungsänderung erfolgt auf Grund der in dem ARUG zusammengefassten Gesetzesänderungen. Der Änderung kann zugestimmt werden, da die Umsetzung des ARUG nicht zu Lasten der Aktionäre erfolgt
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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