Hauptversammlung der Custodia Holding AG am 13.07.2010
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2009, des
Lageberichts für das Geschäftsjahr 2009, des Berichts des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2009 sowie des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §
289 Abs. 4 HGB
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2009
Zustimmung
Begründung: Dem Vorschlag der Verwaltung zur Ausschüttung wird zugestimmt. Hier zeigt sich, dass ein überlegter Umgang mit dem Bilanzgewinn insbesondere unter der Berücksichtigung von stillen Reserven auch eine Dividendenkontinuität sichert, wenn durch externe Einflüsse insbesondere im Bewertungsbereich der Jahresüberschuss negativ ausfällt.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr
2009
Zustimmung
Begründung: Dem Vorstand wird Entlastung erteilt, da er seine Aufgabengebiete stets zielorientiert erarbeitet hat. Der ausgewiesene Fehlbetrag ergibt sich auch aus den Bewertungsmaßnahmen in der Bilanz unter dem strengen Niederstwertprinzip und berücksichtigt keine stillen Reserven.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2009
Zustimmung
Begründung: Dem Aufsichtsrat ist Entlastung zu erteilen, da er seinen Aufgaben der Beratung des Vorstandes, der Überwachung und Kontrolle stets nachgekommen ist.
TOP 5
Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden und Schaffung einer
neuen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
Ablehnung
Begründung: Die SdK lehnt den Aktienrückkauf ab, um einem möglichen Squeeze out nicht Vorschub zu leisten.
TOP 6
Beschlussfassung über den Verzicht auf eine individualisierte Offenlegung
der Vorstandsbezüge
Zustimmung
Begründung: Eine Offenlegung würde die Transparenz der Gesellschaft nicht sonderlich erhöhen. Daher kann auf einen anderslautenden Beschluss verzichtet werden.
TOP 7
Beschlussfassung über Satzungsänderungen zur Anpassung an das Gesetz zur
Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)
Zustimmung
Begründung: Die Änderung der Satzung im Hinblick auf die Anpassungen zum ARUG sind notwendig, da sie im wesentlichen den gesetzlichen Vorgaben folgen und auch zur Beschleunigung und effizienteren Durchführung der Hauptversammlung im Sinne der Aktionäre beitragen.
TOP 8
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung: Gegen die Wahl des Abschlussprüfers bestehen keinerlei Einwände.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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