Hauptversammlung der feedback AG am 21.07.2010
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte für die Gesellschaft und für den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gem. § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2009.
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand kann nur unter Bedenken entlastet werden, denn 2009 wurde ein Verlust von € 3,3 Mio. ausgewiesen. Dies ist insbesondere auf den Bereich Schiffsbeteiligungen, wo der Umsatz um 76% einbrach, zurückzuführen. Im laufenden Jahr soll aber die Kehrtwende geschafft und wieder ein positives Ergebnis erwirtschaftet werden.
Bedenklich sind die hohen Eventualverbindlichkeiten von € 3,1 Mio. aus Einzahlungsverpflichtungen, € 1,0 Mio. aus Bürgschaften und 5,1 Mio. aus Sonstigen Verpflichtungen auf Anteilserwerb, die einen bedeutenden Einfluss auf die künftige Geschäftsentwicklung haben können. Die momentan vorhandene Liquidität reicht nicht aus, um die Verpflichtungen aus den Bürgschaften zu bedienen. Dieses hat zu einem Vermerk in der Bestätigung des Wirtschaftsprüfers geführt.
Es muss der Gesellschaft im laufenden Jahr gelingen, sich von diesen Verbindlichkeiten zu befreien.
TOP 3
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009
Zustimmung
Begründung: siehe zu TOP2: Auch der Aufsichtsrat kann nur unter Bedenken entlastet werden.
TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung: Gegen die Wiederwahl von der Nörenberg, Schröder GmbH., WP Gesellschaft, bestehen keine Bedenken.
TOP 5
Beschlussfassung über Satzungsänderungen zur Anpassung der Satzung an Änderungen des Aktiengesetzes durch das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrichtlinie (ARUG)
Zustimmung
Begründung: Die Satzung soll an die neuen gesetzlichen Bestimmungen (ARUG) u.a. in Bezug zur Einberufung der Hauptversammlung, auf die Fristenberechnung und Termine und zur Ausgestaltung von Aktionärsrechten angepasst werden.
TOP 6
Beschlussfassung über die Ergänzung der Satzung um eine Regelung zur angemessenen Beschränkung des Rede- und Fragerechts von Aktionären auf der Hauptversammlung
Zustimmung
Begründung: An sich ist eine Beschränkung des Rede- und Fragerechts von Aktionären bedenklich, da sie sich nur einmal im Jahr umfassend über die Gesellschaft informieren können. Hier sollen aber vernünftige Beschränkungen eingeführt werden, um die Hauptversammlung nicht unnötig in die Länge zu ziehen.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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