Hauptversammlung der HELMA Eigenheimbau AG am 09.07.2010
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses sowie des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2009, des zusammengefassten Lageberichts und des Berichtes des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2009
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat die Gesellschaft wie angekündigt in die
Gewinnzone gebracht, auch wenn die „schwarze null“ noch nicht
ausreicht, den hohen Verlustvortrag zu tilgen, so ist doch der
richtige Weg erkennbar.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates
Zustimmung
Begründung: Es sieht ganz so aus, als hätte der AR seine Aufgaben der
Beratung und Überwachung korrekt vorgenommen – daran wird wohl auch
die auf Seite 117 im GB genannte Provision nichts ändern.
TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung: Es spricht nichts dagegen, den AP zu wechseln und die
Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH zu wählen.
TOP 5
Beschlussfassung über die Änderung der Vergütung des Aufsichtsrates, Satzungsänderung
Zustimmung
Begründung: Angesichts des gestiegenen Arbeitsaufwands des Aufsichtsratsvorsitzenden ist die moderate Vergütungsanpassung aus Sicht der SdK vertretbar.
TOP 6
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie zum Ausschluss des Andienungsrechts beim Erwerb und des Bezugsrechts bei der Verwend
Ablehnung
Begründung: Die SdK bevorzugt grundsätzlich die Dividendenausschüttung
gegenüber dem Aktienrückkauf. Im vorliegenden Fall wird keine
Dividende gezahlt und der Verlustvortrag von 6 Mio. wird das auf
absehbare Zeit noch nicht zulassen. Für Aktienrückkäufe besteht aus
Sicht der SdK daher kein Spielraum.
TOP 7
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts, Satzungsänderung
Ablehnung
Begründung: Der Beschlussvorschlag sieht eine Ermächtigung zur
Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage und mit Bezugsrechtsausschluss der
Aktionäre für 50% des aktuellen Grundkapitals vor, was aus Sicht der
SdK zu viel ist. Mit Blick auf die Sacheinlagen akzeptiert die SdK
gerade noch Arrondierungen des Beteiligungsportfolios, größere
Sacheinlagen sollten, mit entsprechender Berichterstattung, über die
Tagesordnung einer Hauptversammlung und nicht über das Genehmigte
Kapital vorgenommen werden.
TOP 8
Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts, Schaffung eines bedingten Kapitals, Satzungsänderung
Zustimmung
Begründung: Angesichts moderater und hinzunehmender
Bezugsrechtsausschlüsse erhöht die Ermächtigung zur Emission von
Wandelanleihen aufgrund der bei solchen Instrumenten üblichen
niedrigen Verzinsung den finanziellen Handlungsspielraum der
Verwaltung in sinnvoller Weise.
TOP 9
Beschlussfassung über weitere Satzungsänderungen
Zustimmung
Begründung: Die vorgeschlagenen Satzungsänderungen sind unproblematisch.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|