Hauptversammlung der IDS Scheer AG am 08.07.2010
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2009 und des
Lageberichts der IDS Scheer AG sowie des gebilligten Konzernabschlusses zum
31. Dezember 2009 und des Konzernlageberichts, der in den Lageberichten
enthaltenen erläuternden Berichte zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und 5, §
315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr
2009
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der IDS Scheer AG für
das Geschäftsjahr 2009
Zustimmung
Begründung: Der Bilanzgewinn wird fast vollständig ausgekehrt.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2009
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat seine Pflicht getan.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2009
Ablehnung
Begründung: Siehe TOP 6 und 7. Der Aufsichtsrat hat nicht die Interessen aller Eigentümer verteidigt. Der Anschein spricht dafür, dass er nur die Interessen des Grossaktionärs berücksichtigt hat.
TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers
Zustimmung
Begründung: Über den Abschlussprüfer ist nichts bekannt, was seiner Wahl entgegenstehen würde.
TOP 6
Beschlussfassung über die Zustimmung zur Verschmelzung der IDS Scheer AG auf
die Software Aktiengesellschaft
Ablehnung
Begründung: Das Umtauschverhältnis von 33:4 von IDS Aktien in SAG Aktien, das in § 2.1 des Verschmelzungsvertrages vorgesehen ist, ergibt auf der Grundlage der Börsenkurse im Juni (bis 23.6) einen Umtauschwert je IDS Aktie von ca 11 Euro, während das Bewertungsgutachten einen Wert von 16,74 Euro, maximal sogar von 19,25 Euro nennt. Ein solcher Wertverlust ist den zum Umtausch gezwungen Aktionären nicht zuzumuten.
TOP 7
Beschlussfassung über die Zahlung einer Sondervergütung an den
Aufsichtsratsvorsitzenden
Ablehnung
Begründung: Nachträgliche Vergütungen an Aufsichtsräte, die in der Satzung nicht vorgesehen sind, sind abzulehnen. Der AR-Vorsitzende wurde schon bisher gut entschädigt.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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