Hauptversammlung der Intershop AG am 02.07.2010
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten
Konzernabschlusses sowie des Lageberichts und Konzernlageberichts
(einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach
§§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2009 und des
Berichts des Aufsichtsrats
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2009
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand konnte trotz der schlechten weltwirtschaftlichen Lage im Jahr 2009 die Umsatzerlöse um 13% und das Jahresergebnis um 14% auf 1,7 Mio. € steigern. Dies ist umso erfreulicher zu bewerten, da mit der Insolvenz von Quelle, einem der größten Kunden der Intershop AG, eine Haupteinnahmequelle verloren ging. Somit konnte der positive wirtschaftliche Trend aus dem Jahr 2008, in dem zum ersten Mal ein positives Jahresergebnis realisiert werden konnte, weiter fortgeführt werden.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2009
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Beschlussfassung über die
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009 bis zur
nächsten ordentlichen Hauptversammlung zu vertagen.
Zustimmung
Begründung: Aus Sicht der SdK erscheint es sinnvoll, die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung zu vertagen, da die Vorkommnisse und Querelen um den ehemaligen Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn Michael Sauer noch nicht vollkommen aufgedeckt werden konnten, so dass es bisher nicht möglich erscheint, eine endgültige Entscheidung bezüglich der Entlastung oder Nichtentlastung abgeben zu können.
TOP 4
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung: Der Wiederwahl der seit dem Geschäftsjahr 2007 beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers zum Abschlussprüfer ist zuzustimmen, da eine unabhängige Prüfung als gewährleistet erscheint.
TOP 5
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals I
(Genehmigtes Kapital I) unter Aufhebung der bisherigen Ermächtigung,
Satzungsänderung
Ablehnung
Begründung: Bereits kurz vor dem „Record-Day“ der HV wurden zwei Kapitalmaßnahmen zugunsten des neuen strategischen Partners GSI Commerce durchgeführt, welcher somit nun einen Stimmrechtsanteil von über 27% besitzt. Da die Intershop AG zum einen über eine hohe Eigenkapitalquote und zum anderen über hohe liquide Zahlungsmittel verfügt, ist die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals I aus Sicht der Altaktionäre aufgrund des Bezugsrechtsausschlusses und der daraus folgenden unnötigen Verwässerung abzulehnen.
TOP 6
Beschlussfassung über die Verlängerung der Ermächtigung zum Erwerb eigener
Aktien und zur Veräußerung eigener Aktien in anderer Weise als durch Angebot
an alle Aktionäre oder über die Börse
Ablehnung
Begründung: Die SdK lehnt es ab, sowohl Kapitalerhöhungen als auch Beschlussfassungen zum Erwerb eigener Aktien auf einer Hauptversammlung zuzustimmen. Bei hohen, im Unternehmen befindlichen liquiden Zahlungsmitteln, zieht die SdK eine Ausschüttung einer Bonusdividende dem Rückkauf eigener Aktien vor. Auch könnten die erworbenen Aktien günstig an den strategischen Partner GSI weitergegeben werden.
TOP 7
Beschlussfassung über die von der Hauptversammlung vom 19. Juni 2009
beschlossene Sonderprüfung
Zustimmung
Begründung: Bisher hat die Sonderprüfung durch die Deloitte & Touche Wirtschaftsprüfungsgesellschaft keine Anzeichen für konkrete Schadensersatzansprüche ergeben. Die Kosten der Sonderprüfung belaufen sich bis jetzt auf ca. 100.000€. Daher erscheint es ökonomisch sinnvoll, die Sonderprüfung einzustellen.
TOP 8
Nachwahl eines Aufsichtsratsmitglieds
Zustimmung
Begründung: Aus Sicht der SdK erscheint es sinnvoll, ein Mitglied des großen strategischen Partners GSI, Herrn James W. MacIntyre aus Virginia, U.S.A., in den Aufsichtsrat der Intershop AG zu wählen, um weitere Synergien zwischen beiden Unternehmen nutzen zu können.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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