Hauptversammlung der BIEN-ZENKER AG am 2.7.2010
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2009 und des
gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2009, des gemeinsamen
Lageberichts für die BIEN-ZENKER AG und den Konzern und des erläuternden
Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4
HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2009
Enthaltung
Begründung: Bei dem vorgelegten Konzernjahresfehlbetrag in wiederholter Folge fällt es schwer, eine Entlastung zu erteilen. Da neben den Rahmenbedingungen der Vorstand aus unserer Sicht nicht ausreichende Gegensteuerungsmaßnahmen eingeleitet hat, wird hier mit Enthaltung gestimmt.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2009
Ablehnung
Begründung: Der häufige Wechsel im Vorstand bis hin zu zwei Amtsperioden eines einzelnen Vorstandsmitglieds ist durch den Aufsichtsrat zu vertreten. Den Aktionären ist das ständige Hin und Her einzelner Familienmitglieder des Mehrheitsaktionärs im Vorstand nicht vermittelbar und möglicherweise nur auf Grund der Mehrheitsverhältnisse zu erklären. Die SdK sieht darin weder eine fachlich überzeugende Notwendigkeit noch einen Kontinuitätsvorteil für die Gesellschaft.
TOP 4
Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds und eines Ersatzmitglieds
Ablehnung
Begründung: Die vorgeschlagene Aufsichtsratswahl setzt das zuvor in TOP 3 bereits erwähnte Hin und Her offensichtlich im Aufsichtsrat fort. Die Gesellschaft scheint gut beraten zu sein, sich hier kompetenter externer Kräfte zu bedienen, um hier mit ruhiger Hand die richtigen Weichen zu stellen und strategische Impulse für die zukünftige Ausrichtung der Gesellschaft zu stellen. Insbesondere ist bei einem ehemaligen Vorstandsmitglied nicht erkennbar, welche neuen gestalterischen Impulse in seiner hier definierten Aufsichtsratsfunktion der Gesellschaft wirklich dienlich sein sollen, die er als Vorstandsvorsitzender zur Abmilderung der Krise hätte längst einbringen können.
TOP 5
Beschlussfassung über Satzungsänderungen zur Anpassung der Bestimmungen für
die Einberufung und Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Form von
Vollmachten aufgrund von Gesetzesänderungen
Zustimmung
Begründung: Die Änderung der Satzung im Hinblick auf die Anpassungen zum ARUG sind notwendig, da sie im wesentlichen den gesetzlichen Vorgaben folgen und auch zur Beschleunigung und effizienteren Durchführung der Hauptversammlung im Sinne der Aktionäre beitragen.
TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung: Gegen die Wahl des Abschlussprüfers bestehen keinerlei Einwände.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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