Abstimmverhalten zur HV der Eifelhöhen-Klinik AG am 14.07.2010
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 289a HGB) für das Geschäftsjahr 2009 und des gebilligten Konzernabschlusses, des Konzernlageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2009 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009.
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2009
Zustimmung
Begründung: Mit der vorgeschlagenen Dividende von 12 Cents werden gut 30% des Konzernjahresüberschusses an die Aktionäre ausgeschüttet. Auch wenn damit der Richtwert von etwa 50% deutlich unterschritten wird, kann vor dem Hintergrund der (sehr) ungewissen Änderungen im Bereich der Sozialversicherungssysteme, die wichtige Kostenträger für die Behandlung der Patienten darstellen, dem Dividendenvorschlag zugestimmt werden.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009
Zustimmung
Begründung: Auch wenn sich die Ertragslage der Gesellschaft verschlechtert hat, kann dem Vorstand Entlastung erteilt werden. Er hat die Gesellschaft umsichtig geführt und Maßnahmen zur Verringerung des Defizits in der (Stamm)Klinik in Marmagen ergriffen.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009
Enthaltung
Begründung: Anhand des (knappen) AR-Berichtes kann nicht abschließend beurteilt werden, ob bzw. inwieweit der AR die ihm obliegenden Aufsichts- und Beratungsfunktionen in vollem Umfang wahrgenommen hat. Dies gilt insbesondere für den Komplex der Vertragsverlängerung für den Vorstandsvorsitzenden, der gut 2 Monate nach der Vertragsverlängerung wegen „unterschiedlichen Vorstellungen über die künftige unternehmerische Ausrichtung der Kliniken“ aus den Diensten der Gesellschaft ausgeschieden ist. Erst aufgrund der Information, die auf der Hauptversammlung einzufordern sind, kann über eine (Nicht)Entlastung entschieden werden. Die SdK wird, sofern nicht ohnehin vorgesehen, eine Einzel (nicht)-entlastung beantragen.
TOP 5
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts
Ablehnung
Begründung: Die SdK bevorzugt grundsätzlich die Dividendenauskehrung gegenüber dem Aktienrückkauf. Da im vorliegenden Fall die von der SdK geforderte, in etwa hälftige Auskehrung des Konzernjahresüberschusses noch nicht erreicht wird, kann einem ergänzenden Aktienrückkauf nicht zugestimmt werden.
TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung: Der zur Wiederwahl vorgeschlagene Abschlussprüfer hat in 2009 für Beratungsleistungen u.ä. Honorare erhalten, die etwa 80% der Vergütung für die eigentliche Abschlussprüfung ausmachen. Dies ist kritisch zu bewerten. Der Wiederbestellung zum Abschlussprüfer wird die SdK zustimmen, sofern auf der Hauptversammlung dargelegt wird, dass die Beratungsleistungen u.ä. in 2010 (deutlich) reduziert werden.
TOP 7
Satzungsänderungen, insbesondere zur Anpassung an das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)
Zustimmung
Begründung: Den vorgeschlagenen Satzungsänderungen kann zugestimmt werden. Es handelt sich um redaktionelle Präzisierungen und Anpassungen an die Regelungen des ARUG.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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