Hauptversammlung der Info AG am 30. Juli 2010 in Hamburg
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapital-anleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten
Konzernschlusses nebst Lagebericht, Konzernlagebericht, erläuterndem
Bericht zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand ist den Weg der auch aus SdK-Perspektive richtigen
strategischen Neuausrichtung des Konzerns konsequent weitergegangen und konnte nach Beseitigung fast aller „Altlasten“ ein deutlich verbessertes, oberhalb der
Prognosen von gut zwei Mio. € liegendes Konzernergebnis erzielen. Gemäß der
Ankündigung des Vorstands war dabei der Umsatz rückläufig, wobei es gelang,
wegfallende Umsätze aus dem nicht mehr fortgeführten Geschäft (Netze, Backup) partiell im Geschäftsbereich IT Outsourcing auszugleichen. Besonders umsatzstark erwies sich des Weiteren das IT-Consulting. Die Margen (Ebitda, Ebit, Ebt) des
Konzerns konnten durch die Bank erhöht werden. Erfreulich ist zudem, dass die
Verschuldung des Konzerns abgesenkt werden konnte. Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit hat sich außerdem signifikant nach oben entwickelt.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009
Zustimmung
Begründung: Soweit für die SdK nachvollziehbar hat der Aufsichtsrat den Vorstand strategisch gut beraten und seine Kontrollfunktion in angemessener Weise erfüllt.
TOP 4
Ersatzwahl für ein ausgeschiedenes Aufsichtsratsmitglied
Zustimmung
Begründung: Gegen den Vorschlag des Aufsichtsrats bestehen seitens der SdK
keine Einwände. Die SdK geht zudem davon aus, dass sich der
Aufsichtsratskandidat Dr. Brennan im Kontext seiner Wahl auf der
Hauptversammlung vorstellen wird.
TOP 5
Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Gewinnabführungsvertrag
Zustimmung
Begründung: Der Gewinnabführungsvertrag mit der in 2009 neu gegründeten 100%igen Tochtergesellschaft ist aus steuerlichen Gründen sinnvoll.
TOP 6
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG
Ablehnung
Begründung: Die SdK bevorzugt grundsätzlich die Dividendenauskehrung gegenüber dem Aktienrückkauf. Im vorliegenden Fall muss es Aufgabe der Verwaltung sein,
zunächst die Ausschüttungsfähigkeit in der AG wiederherzustellen und die
Verschuldung weiter zu reduzieren. Ein Aktienrückkauf stünde aus Sicht der SdK erst danach auch prinzipiell wieder auf der Agenda. Zu berücksichtigen ist zudem, dass die Gesellschaft bereits über 6% eigene Aktien im Bestand hält.
TOP 7
Gratifikation für die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009
Zustimmung
Begründung: Angesichts der in einem schwierigen Umfeld in 2009 erzielten guten Ergebnisse sowie auch des dargelegten erhöhten Aufwandes der
Aufsichtsratsmitglieder kann einem „Bonus“ in der vorgeschlagenen Form
zugestimmt werden.
TOP 8
Änderung von § 10 der Satzung (Vergütung des Aufsichtsrats)
Zustimmung
Begründung: Eine Erhöhung der bisherigen Aufsichtsratsvergütung ist angesichts gestiegenen Arbeitsumfangs und erhöhter Haftung durchaus sinnvoll. Ebenso
erscheint der SdK sowohl die maximal erreichbare Höhe der Aufsichtsratsvergütung als auch die dann hälftige Aufteilung in fixe und variable Bestandteile nicht
unangemessen. Kritikwürdig ist einzig, dass ein Teil der variablen Vergütung keine langfristige Bemessungsgrundlage aufweist, was aus Sicht der SdK für eine
Gesamtablehnung des Beschlussvorschlages allerdings nicht ausreicht.
TOP 9
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung: Gegen die Ernst & Young GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg bestehen grundsätzlich keine Einwände. Auf der Hauptversammlung muss aber der hohe Honoraraufwand von fast 50% der Abschlussprüfungskosten erläutert werden, so dass keine Zweifel an der Unabhängigkeit der Abschlussprüfung
bestehen bleiben.
TOP 10
Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der
Vorstandsmitglieder
Zustimmung
Begründung: Das beschriebene System kommt ohne Aktienoptionen bzw. virtuelle Optionen und Aktien aus, enthält keine Change-of-Control-Klauseln und weist eine Deckelung der variablen Vergütungsbestandteile auf. Die Aufwendungen für die
Altersvorsorge der Vorstandsmitglieder scheinen moderat auszufallen.
TOP 11
Beschlussfassung über die Änderung von § 6 Ziff. 1 S. 2 der Satzung
(Zusammensetzung des Aufsichtsrats)
Zustimmung
Begründung: Diese Satzungsänderung ist lediglich eine redaktionelle Klarstellung infolge einer Gesetzesänderung.
TOP 12
Änderung von § 12 der Satzung (Einberufung der Hauptversammlung,
Teilnahmerecht)
Zustimmung
Begründung: Die vorgesehenen Änderungen sind auf das ARUG zurückzuführen und aus Sicht der SdK unproblematisch.
TOP 13
Erweiterung des neuen § 12 der Satzung um eine Ziff. 4 sowie Erweiterung des § 13 der Satzung um eine neue Ziff. 3 (Teilnahme im Wege elektronischer
Kommunikation)
Zustimmung
Begründung: Siehe TOP 12!
TOP 14
Beschränkung des Rede- und Fragerechtes
Ablehnung
Begründung: Die SdK ist nach wie vor der Auffassung, dass eine Verwaltung ihren Eigentümern einmal im Jahr auf der Hauptversammlung umfassend Auskunft zu
Fragen die Gesellschaft betreffend geben sollte. Eine Beschränkung der Rede- und Fragerechtes sieht die SdK trotz in der Vergangenheit beobachtbarer Probleme als „Selbstentmündigung“ der Aktionäre und kann der Einschränkung dieses
Grundrechts der Aktionärsdemokratie nicht zustimmen.
TOP 15
Änderung des § 14 der Satzung (Beschlussfassung)
Zustimmung
Begründung: Siehe TOP 12!
TOP 16 >
Streichung von § 8 Abs. 5 HS 2 der Satzung (Willenserklärungen)
Zustimmung
Begründung: Eine unproblematische Anpassung der Satzung an geänderte
gesetzliche Bestimmungen.
TOP 17
Änderung von § 8 der Satzung (Einberufung, Beschlüsse, Geschäftsordnung)
Zustimmung
Begründung: Die vorgeschlagenen Änderungen tragen dem Charakter des
Aufsichtsrats als sich selbst organisierende Einheit Rechnung und sind sinnvoll.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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