Hauptversammlung der GWB Immobilien AG am 1.7.2010
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der GWB Immobilien AG zum 31.
Dezember 2009 nebst Lagebericht, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.
Dezember 2009 nebst Konzernlagebericht, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB zum 31. Dezember 2009
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009
Zustimmung
Begründung: Die Gesellschaft muss in dem weiterhin sehr schwierigen Immobilienjahr 2009 einen Konzernjahresverlust von € 8,9 Mio. ausweisen, davon
sind aber € 6,4 Mio. Bewertungsverluste und der Verlust aus gewöhnlicher Geschäftstätigkeit konnte von € 6,0 Mio. durch Kosteneinsparungen auf € 5,8 Mio. reduziert werden. Die Liquiditätslage der Gesellschaft ist weiterhin sehr stark angespannt, da die Aufnahme eines neuen Großaktionärs im Mai 2009 scheiterte und nicht genügend Objekte verkauft werden konnten. Auch eine Kapitalerhöhung um gut € 1,6 Mio. konnte kaum eine Erleichterung verschaffen, da daraus nur ein Brutto-Emissionserlös von € 2,5 Mio. resultierte.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009
Zustimmung/Ablehnung
Begründung: Es hat ein starker Wechsel im Aufsichtsrat stattgefunden, so dass seitens der SdK Einzelentlastung beantragt werden wird. Den AR-Mitgliedern David Maxwell und Carsten Hahne wird die Entlastung verweigert, da sie durch mangelnde Zusammenarbeit und Unterstützung der Gesellschaft geschadet haben.
Den übrigen Mitgliedern kann Entlastung erteilt werden, siehe dazu aber die Einschränkung unter TOP2.
TOP 4
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung: Es steht die GHP Revision GmbH. Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Abschlussprüferin zur Wahl. Es bestehen keine Bedenken gegen die Wieder-wahl.
TOP 5
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien und Aufhebung der bisherigen Ermächtigung
Ablehnung
Begründung: Die Gesellschaft benötigt dringend neues Kapital, um zu überleben und den Bau weiterer Objekte zu finanzieren. Unter diesen Umständen ist ein Aktienrückkaufprogramm abzulehnen, da hierfür kein Kapital zur Verfügung steht.
TOP 6
Beschlussfassung über die Aufhebung des genehmigten Kapitals gemäß § 4 Abs.
(5) der Satzung der Gesellschaft und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals sowie über die Änderung der Satzung.
Ablehnung
Begründung: Es soll ein genehmigtes Kapital in Höhe von 50% des Altkapitals über die nächsten 5 Jahre unter Ausschluss des Bezugsrechts bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen beschlossen werden. Eine derartig umfassende Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Altaktionäre
kann zu einer sehr starken Verwässerung des Altkapitals führen und daher ist eine Erhöhung unter diesen Umständen auf 20% des Altkapitals zu begrenzen.
TOP 7
Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von
Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen auch unter Ausschluss des Bezugsrechts, Aufhebung der bisherigen Ermächtigung und die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals I in Höhe von EUR 2.362.500 sowie Aufhebung des bisherigen Bedingten Kapitals I und die Änderung der Satzung in § 4 Abs. (6)
Ablehnung
Begründung: Es soll eine Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandel-
Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu € 236.250.000 bei einen Aktienkapital von € 6.525.000 und eine Ermächtigung für ein bedingtes Kapital von insgesamt €2.362.500, also 50% des bisherigen Kapitals wiederum für die nächsten 5 Jahre gegeben werden. Damit würde auch wieder eine starke Verwässerung des Kapitals für die Altaktionäre stattfinden. Außerdem steht die Ausgabe der Options- und Wandelschuldverschreibungen in keinem Verhältnis zur Höhe des bestehenden Aktienkapitals.
TOP 8
Anpassung der Satzung an die Änderungen des Aktiengesetzes durch das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (\"ARUG\")
Zustimmung
Begründung: Die Satzung soll an die neuen gesetzlichen Bestimmungen (ARUG) u.a. in Bezug auf Fristen, Termine und deren Berechnung sowie die Bedingungen zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Ausübung der Stimmrechte angepasst werden.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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