Hauptversammlung der Altana AG am 30.06.2010
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie des
gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das
Geschäftsjahr 2009 mit dem Bericht des Aufsichtsrats und eines erläuternden
Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2009
Zustimmung
Begründung: Hier wird die gesetzliche Mindestdividende nach § 254 AktG auf das Grundkapital der Einzel-AG ausgeschüttet.
TOP 3
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009
Zustimmung
Begründung:
Auch im Krisenjahr 2009 war das Konzernergebnis positiv. Jedoch gab es einen Sonderaufwand von 80 Mio. € bei Effect Pigments in Form von Abschreibungen. Dieser ist auf der Hauptversammlung zu hinterfragen. Der Geschäftsbericht macht einen guten Eindruck.
TOP 4
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009
Zustimmung
Begründung:
Der Bericht des Aufsichtsrats ist ausführlich und entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Die Kontrolle war effizient.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Der Wirtschaftsprüfer ist geeignet, die Prüfung vorzunehmen.
TOP 6
Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der
ALTANA AG auf die SKion GmbH, Bad Homburg v. d. Höhe, gegen Gewährung einer
angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. Aktiengesetz
Ablehnung
Die SdK lehnt grundsätzlich den Ausschluss von Minderheitsaktionären ab. Es
ist zu erwarten, dass die Altana AG eine positive Unternehmensentwicklung
nehmen wird. Dieses insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass ein weiterer Geschäftsbereich akquiriert werden soll. Die Aktionäre hätten an dieser Entwicklung gerne partizipiert.
Auffallend in der Unternehmensplanung sind die gleich bleibend hohen
Abschreibungen, die fehlende Annahme einer erfolgreichen Akquisition sowie
ein nur geringes Umsatzwachstum.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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