Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 24.06.10



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



Hauptversammlung der STINAG Stuttgart Invest AG am 24.06.2010

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2009, des zusammengefassten Lageberichtes für die STINAG Stuttgart Invest AG und den Konzern, des erläuternden Berichtes zu den Angaben nach § 298 Abs. 4 und 5, § 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2009

Keine Abstimmung erforderlich

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat seine Aufgaben gewissenhaft wahrgenommen. Er hat die entsprechende Weichenstellungen bei der Neuausrichtung bezüglich der zukünftigen Ertragskraftstärkung der Gesellschaft durch die Ausrichtung auf mehrere Standbeine vollzogen. Daher wird die SdK für eine Entlastung stimmen.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2009

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat die ihm obliegenden Pflichten der Beratung, Überwachung und Kontrolle des Vorstandes stets wahrgenommen und damit im Sinn der Gesellschaft und der Aktionäre gehandelt .

TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Bei der Wahl der E&Y Wirtschaftsprüfungsgesellschaft stehen keine Einwände entgegen.

TOP 5
Beschlussfassung über Satzungsänderung

Zustimmung
Begründung: Die Änderung der Satzung im Hinblick auf die Anpassungen zum ARUG sind notwendig, da sie im wesentlichen den gesetzlichen Vorgaben folgen und auch zur Beschleunigung und effizienteren Durchführung der Hauptversammlung im Sinne der Aktionäre beitragen.

TOP 6
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2009.

Zustimmung
Begründung: Die von der Gesellschaft vorgeschlagene Ausschüttung des Bilanzgewinns wird von der SdK als angemessen und aktionärsfreundliche Ausschüttung angesehen.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.