Hauptversammlung der STRABAG AG am 02.07.2010
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat
gebilligten Konzernabschlusses der STRABAG AG zum 31. Dezember 2009, des mit
dem Lagebericht für die Gesellschaft zusammengefassten Konzernlageberichts,
des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009, des erläuternden
Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 und
Abs. 4 HGB und des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des
Bilanzgewinns.
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Mit der vorgeschlagenen Dividende von 1,04 € pro Aktie werden zwar nur 5% (!) des Konzernjahresüberschusses und die Mindestdividende von 4% des Grundkapitals gemäss § 254 Abs. 1 AktG ausgeschüttet, doch ist die deutsche STRABAG AG noch in der Endphase der Konsolidierung, nachdem das Unternehmen durch stark defizitäre Aufträge in den neuen Bundesländern Ende der 90-er Jahre fast insolvent geworden wäre. Eine starke Eigenkapital-Ausstattung ist außerdem in der sehr konjunkturabhängigen Bauindustrie geboten, zumal die derzeitigen Sonderprogramme der öffentlichen Hand in Kürze - überwiegend in 2011 - auslaufen werden. Allerdings hat das Unternehmen jetzt eine solide Basis, so dass in Zukunft eine aktionärsgerechte Ausschüttungspolitik verlangt werden muss (die österreichische Obergesellschaft und 90%-Mehrheitsaktionärin STRABAG SE schüttet 30-50% des Konzerngewinns aus).
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat im relativ schwierigen Geschäftsjahr 2009 ein recht gutes Ergebnis erzielt, in dem die Ergebnisse des Vorjahres zum Teil gehalten, zum Teil übertroffen wurden. Außerdem ist das Unternehmen mit seiner Konzentration auf den Verkehrswegebau (einschließlich der erforderlichen regionalen Versorgung mit Baustoffen) und dem Verkauf des Hoch- und Ingenieurbaus an die Schwestergesellschaft ZÜBLIN AG gut aufgestellt für die Zukunft. Zu bemängeln bleiben die Ausschüttungspolitik (s.o.) und das Fehlen eines klarstellenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Mehrheitsaktionärin.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat offensichtlich seinen Anteil zum Erfolg der Gesellschaft beigetragen, auch wenn zu vermuten ist, dass die wesentlichen Entscheidungen eher mit der Mehrheitsaktionärin abgestimmt werden. Zu bemängeln bleiben auch hier die Ausschüttungspolitik sowie Fragen der Vergütung des Vorstands. Zum einen werden die Bezüge nicht individualisiert angegeben (s.a. unten TOP 9), zum anderen fehlen noch langfristige Anreize beim Vergütungssystem allgemein.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2010.
Zustimmung
Begründung: Der bisherige Abschlussprüfer Warth & Klein hat bisher ohne Beanstandung kompetent und vollständig geprüft. Er gilt als besonders erfahren für Unternehmen der Bauindustrie. Regelmäßige Wechsel in den Prüfungsteams finden statt.
TOP 6
Beschlussfassung über die Änderung von § 8 der Satzung
Zustimmung
Begründung: Gegen die vorgesehene Dauer der Amtsperiode des AR von 4 Jahren bestehen keine Bedenken.
TOP 7
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung aufgrund des Gesetzes zur
Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)
Zustimmung
Begründung: Hier geht es um Änderungen zur Einberufung und Durchführung der HV im Zuge des ARUG. Die Änderungen sind sachlich geboten.
TOP 8
Beschlussfassung über die Änderung von § 20 der Satzung
Zustimmung
Begründung: Die Änderungen zur Durchführung der HV sind aufgrund der Erfahrungen mit Berufsklägern auf den letztjährigen HVs der Gesellschaft sachgerecht. Die vorgesehenen Richtwerte für die Dauer der HV und für die Rede- und Fragezeit der Aktionäre sind angemessen.
TOP 9
Beschlussfassung über das Unterbleiben der in § 285 Nr. 9 Buchstabe a Satz 5
bis 8 und §§ 315 a Abs. 1, 314 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe a Satz 5 bis 8 des
Handelsgesetzbuches verlangten Angaben im Jahres- und Konzernabschluss
Ablehnung
Begründung: Die vorgeschlagene Bestätigung des Beschlusses über das Opting Out zur individualisierten Darstellung der Bezüge der Vorstandsmitglieder der Gesellschaft ist aus grundsätzlichen Erwägungen abzulehnen. Hier werden die Bestrebungen einer transparenteren und nachvollziehbaren Vergütungssystematik unterlaufen. Zumal 3 Vorstandsmitglieder auch für andere Konzerngesellschaften tätig werden und nicht genau aufgeführt wird, in welchem Umfang dies geschieht und welche finanziellen Konsequenzen das für die Gesellschaft hat.
TOP 10
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines
Gewinnabführungsvertrages mit der BHG Bitumenhandelsgesellschaft mbH mit
Sitz in Hamburg
Zustimmung
Begründung: Es handelt sich um eine 100%-Tochter aus dem Unternehmensbereich Baustoffe. Es ist sinnvoll, dass deren Ergebnisse unmittelbar in der STRABAG AG verarbeitet werden.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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