Hauptversammlung der TAG Immobilien AG am 25. Juni 2010 in Hamburg
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernab-schlusses für das Geschäftsjahr 2009, der Lageberichte für die TAG Immobilien AG und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB für das Ge-schäftsjahr 2009
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009
Zustimmung
Begründung: Dem Vorstand ist es 2009 gelungen, den operativen Turn-Around
(Verringerung des Leerstands, Erhöhung des Mietergebnisses, Abbau von
Personalkosten, Verschlankung der Konzernstrukturen) einzuleiten. Zudem erscheint die Strategie der selektiven Zukäufe von Wohnungsportfolios aus Sicht der SdK
vielversprechend.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat ist, soweit für die SdK nachvollziehbar, seinen
Kontroll- und Beratungspflichten gerecht geworden.
TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Ge-schäftsjahr 2010 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts
Zustimmung
Begründung: Gegen die erneute Bestellung der Nörenberg + Schröder GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg bestehen seitens der SdK keine
Bedenken.
TOP 5
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung – Anpassungen an das ARUG
Zustimmung
Begründung: Die vorgeschlagenen Satzungsänderungen sind aufgrund geänderter gesetzlicher Bestimmungen notwendig und unproblematisch.
TOP 6
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2010/I, über den Ausschluss des Bezugsrechts sowie über die entsprechende Satzungsänderung
Ablehnung
Begründung: Der Beschlussvorschlag umfasst die Schaffung eines Genehmigten Kapitals im Umfang von 44% des aktuellen Grundkapitals und bleibt damit knapp unter der gesetzlichen Höchstgrenze von 50%. Aus Sicht der SdK und vor dem
Hintergrund der in der Vergangenheit mit der Ausnutzung Genehmigter
Kapitalien gemachten negativen Erfahrungen lehnt die SdK Ermächtigungen zur
Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage und mit Bezugsrechtsausschluss für mehr als 10% des aktuellen Grundkapitals genauso ab wie gegen Bareinlage mit Bezugsrecht für größer 25% des aktuellen Grundkapitals. Größere Kapitalmaßnahmen sollten nach Auffassung der SdK über die Tagesordnung einer Hauptversammlung
abgewickelt werden.
TOP 7
Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldver-schreibungen und/oder Optionsschuldverschreibungen, über die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2010/I, über den Ausschluss des Bezugsrechts sowie über die entsprechende Satzungsänderung
Zustimmung
Begründung: Der Beschlussvorschlag erhöht den finanziellen Spielraum der
Verwaltung in sinnvoller Weise und gewährleistet ein umfangreiches Bezugsrecht für die Altaktionäre. Die jüngste Ausnutzung der bisherigen Ermächtigung war, soweit nachvollziehbar, nach Auffassung der SdK angemessen.
TOP 8
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts
Ablehnung
Begründung: Die Gesellschaft benötigt zuvörderst neues Kapital für den Ausbau des operativen Geschäfts. Sollten Ergebnis und Liquidität in ausreichendem Umfang
vorhanden sein, so stünde aus Sicht der SdK die Aufnahme der Dividendenzahlung vor der Durchführung eines Aktienrückkaufs an.
TOP 9
Beschlussfassung über die Neuregelung der Vergütung des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Die Verdoppelung der bisher moderaten Vergütung ist sachgerecht.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|