Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 17.06.10



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Hauptversammlung der Höft & Wessel AG am 17.06.2010

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der Höft & Wessel Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2009, des nach International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellten Konzernabschlusses und Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2009, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009 sowie des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB

Keine Abstimmung erforderlich

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Die Gesellschaft schüttet erstmals seit ihrer Börsenzulassung in 1998 eine Dividende aus. Sie soll 8 Cent betragen. Das ist zwar nur ca. 1/3 des Konzernjahresüberschusses aber immerhin ein Anfang. Die Dividende ist einkommensteuerfrei, da die Gesellschaft in 2008 einen Bilanzverlust durch Entnahme (von 6,9 Mio €) aus der Kapitalrücklage ausglich.

TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Zustimmung
Begründung: Nach dem katastrophalen Ergebnis in 2008 hat der Vorstand in 2009 ein passables Ergebnis erzielt. Dies vor dem Hintergrund der allgemeinen Wirtschaftskrise im Kielwasser der Finanzmarktkrise. Außerdem scheint das Unternehmen mit seinen 3 Geschäftsbereichen und seinen innovativen Produkten gut aufgestellt zu sein für die Zukunft.

TOP 4
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat - in dem auch die beiden Unternehmensgründer sitzen - hat offensichtlich seinen Anteil zum relativ erfolgreichen Geschäftsjahr 2010 beigetragen. Er hat den Vorstand strategisch und produktbezogen (durch die beiden Unternehmensgründer) beraten und die Geschäftsführung des Vorstands angemessen überwacht. Hinzuweisen ist darauf, dass das bisherige Aktienoptionsprogramm für den Vorstand abgelöst werden sollte durch ein System langfristiger Anreize auf der Basis der Gewährung von Aktien.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Gegen die Wiederwahl von KPMG bestehen keine Bedenken. Die bisherigen Prüfungen sind offensichtlich kompetent und vollständig durchgeführt worden.

TOP 6
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien

Ablehnung
Begründung: Das Unternehmen zahlt erstmals eine kleine Dividende (s. TOP 2) und begründet die geringe Höhe mit dem Kapitalbedarf des Unternehmens. Es macht daher keinen Sinn, Mittel ggf. für den Erwerb eigener Aktien einzusetzen, auch wenn es sich hier nur um den üblichen - wiederholten, jetzt aber für 5 Jahre - Vorratsbeschluss handelt.

TOP 7
Beschlussfassung über eine Satzungsänderung zur Ermächtigung des Vorstands, das Grundkapital – gegebenenfalls unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre – zu erhöhen (Schaffung neuen genehmigten Kapitals)

Ablehnung
Begründung: Hier geht es um den üblichen Vorratsbeschluss über 50% des vorhandenen Grundkapitals (Ermächtigung für 5 Jahre). Er ist aus grundsätzlichen Erwägungen abzulehnen, da er die Struktur der Gesellschaft und damit die Beteiligungsrechte der Kleinaktionäre ggf. maßgeblich verändern könnte. Die SdK lehnt derartige Beschlüsse grundsätzlich ab, soweit sie eine Quote von 25% übersteigen.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.