Hauptversammlung der CR Capital Real Estate AG am 22.06.2010
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des für die CR Capital Real Estate AG und den Konzern zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2009 und des Berichts des Aufsichtsrats
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Grundsätzlich wäre eine Dividendenzahlung zwar richtig auch im Hinblick auf den angestrebten Rest-Status der Gesellschaft. Da die Gesellschaft zur Zeit aber stark investiert, um zukünftig auch angemessene Dividenden ausschütten zu können, erscheint die Zahlung einer Dividende in diesem Jahr nicht ratsam. Eine größere Ausschüttung könnte sogar die Liquidität der Gesellschaft gefährden.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009
Zustimmung
Begründung: Die Ergebnisse der Gesellschaft bewegen sich im Rahmen der Erwartungen.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009
Zustimmung
Begründung: Soweit erkennbar hat der AR seine Aufgaben erfüllt.
TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung: Es ist nichts bekannt, was gegen den Abschlussprüfer spricht.
TOP 6
Billigung der Vergütung der Mitglieder des ersten Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Die Vergütung erscheint angemessen.
TOP 7
Festsetzung der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Ablehnung
Begründung: Die SdK lehnt eine variable Vergütung für den AR grundsätzlich ab.
TOP 8
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
Ablehnung
Begründung: Da die Gesellschaft keine Liquidität für eine Dividendenzahlung hat und stark investiert ist zur Zeit auch keine Liquidität für einen Aktienrückkauf vorhanden.
TOP 9
Beschlussfassung über Satzungsänderungen
Zustimmung
Begründung: Die Satzungsänderungen erscheinen unproblematisch.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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