Hauptversammlung der Halloren Schokoladenfabrik AG am 24.06.2010
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Mit der Ausschüttung von 30ct wird ein Großteil des in 2009 verdienten Ertrages ausgeschüttet, der deutlich größere Jahresgewinn beruht auf Gewinnvorträgen aus den Vorjahren
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009
Zustimmung
Begründung: Wie es aussieht, hat der Vorstand die Halloren AG gut durch das turbulente Jahr 2009 gebracht und noch einen erklecklichen Gewinn erzielt.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009
Zustimmung
Begründung: Der Bericht des AR ist zwar noch ausbaufähig, aber sonst
sieht es so aus, als hätte der AR den Vorstand gut beraten und
überwacht.
TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung: Es liegt nichts vor, was gegen die Ebner Stolz Mönning
Bachem als AP sprechen würde.
TOP 6
Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals sowie Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit des Ausschlusses des Bezugsrechts und Änderung von § 3 Abs. 7 der Satzung
(Grundkapital, Aktien)
Ablehnung
Begründung: Der Beschlussvorschlag sieht eine Ermächtigung zur Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage und mit Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre für 50% des aktuellen Grundkapitals vor, was aus Sicht der SdK zu viel ist. Mit Blick auf die Sacheinlagen akzeptiert die SdK gerade noch Arrondierungen des Beteiligungsportfolios, größere Sacheinlagen sollten, mit entsprechender Berichterstattung, über die Tagesordnung einer Hauptversammlung und nicht über das Genehmigte Kapital vorgenommen werden.
TOP 7
Beschlussfassung über die Zustimmung zur Änderung eines Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages mit der Weibler Confiserie Chocolaterie GmbH
Zustimmung
Begründung: Die vorgeschlagenen Änderungen sind steuerlichen Vorgaben geschuldet und unproblematisch.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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