Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 06.07.10



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Hauptversammlung der freenet AG am 6.7.2010

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie der Lageberichte für die freenet AG und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch für das Geschäftsjahr 2009

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Die vorgeschlagene Dividende von 0,20 € macht gerade einmal 10 % des Konzernergebnisses aus. Zu beachten ist jedoch, dass der größte Teil dieses Ergebnisses aus den aufgegebenen Geschäftsbereichen stammt. Das Konzernergebnis der fortgeführten Bereiche ist deutlich niedriger. Daher ist die Dividende angemessen und stellt den richtigen Kompromiss zwischen angemessener Beteiligung der Aktionäre und ausreichender Bildung von Finanzreserven dar.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2009

Zustimmung
Begründung: Die vom Vorstand im letzten Jahr bereits eingeleitete Konzentration der Kräfte wird erfolgreich fortgesetzt. Der Umsatz konnte weiter gesteigert werden, das EBIT hat sich mehr als verdoppelt. EBT ist nach den negativen Ergebnis des Vorjahres wieder deutlich positiv. Allein zu beachten ist, wie der Verkauf der \"Cash Cow\" Strato verkraftet wird. Aber die Ausrichtung insgesamt ist positiv.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2009

Zustimmung
Begründung: Bereits aus dem sehr detaillierten AR - Bericht lässt sich erkennen, dass sich der - z.T. neubesetzte - AR intensiv mit den wesentlichen Themen (u.a. Restrukturierung und IT - Integration) des Unternehmens befasst hat. 7 Präsenzsitzungen und 4 Telefonkonferenzen bestätigen dies quantitativ. Ergänzt wird die Arbeit durch mehrere Sitzungen der Ausschüsse.

TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts

Ablehnung
Begründung: Lt. Geschäftsbericht entfielen für die AP Kosten i.H.v. 1,3 Mio. € Daneben wurden für Bestätigungs- und Bewertungsleistungen weitere 900 T € und für \"sonstige Leistungen\" weitere 990 T € aufgewendet. Angesichts dieser Verteilung erscheint die Unabhängigkeit des Prüfers nicht mehr gewährleistet, solange nicht in der HV dafür eine plausible und zwingende Begründung gegeben wird.

TOP 6
Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands

Ablehnung
Begründung: Das von der HV zu billigende Vergütungssystem für den Vorstand soll weiterhin das \"Aktienwertsteigerungsprogramm\" beinhalten. Dieses Programm war bereits in den Vorjahren wegen seiner wenig anspruchsvollen Zielsetzungen und seiner Komplexität kritisiert worden und wird deshalb weiterhin angelehnt. Da es erheblichen Einfluss auf die Gesamthöhe der Vergütung haben kann, ist der TOP abzulehnen.

TOP 7
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung Eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG einschließlich der Ermächtigung zur Einziehung sowie der Ermächtigung zum Ausschluss von Andienungs- und Bezugsrechten; Aufhebung der bestehenden Ermächtigung

Ablehnung
Begründung: Der quasi wortgleiche übliche Reservebeschluss wie im Vorjahr erscheint angesichts der noch recht geringen Dividende unpassend. Vorrangiges Ziel sollte zunächst eine stabile, nachhaltige Dividendenpolitik sein.

TOP 8
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Einsatz von Eigenkapitalderivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie zum Ausschluss des Andienungs- und Bezugsrechts; Aufhebung der bestehenden Ermächtigung

Ablehnung
Begründung: Es gilt zu TOP 7 Gesagte analog. Es macht keinen Unterschied, ob die Beschaffung der Aktien in Cash oder mittels Eigenkapitalderivaten erfolgen soll. Zudem lehnt die SdK den Erwerb eigner Aktien über derivative Finanzinstrumente ab, da deren Einsatz dem verbotenen Handel in eigenen Aktien Vorschub leisten könnte.

TOP 9
Beschlussfassung über die Anpassung der §§ 12 Abs. 3, 13 Abs. 1 und 2 Sowie 14 Abs. 3 der Satzung (Einberufungs- und Anmeldefrist; Teilnahme an der Hauptversammlung; Bild- und Tonübertragung)

Zustimmung
Begründung: Es handelt sich um die üblichen, unproblematischen Anpassungen mit Blick auf das ARUG.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.