Hauptversammlung der freenet AG am 6.7.2010 Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten
Konzernabschlusses sowie der Lageberichte für die freenet AG und den
Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des
Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4
Handelsgesetzbuch für das Geschäftsjahr 2009
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung:
Die vorgeschlagene Dividende von 0,20 € macht gerade einmal 10 % des
Konzernergebnisses aus. Zu beachten ist jedoch, dass der größte Teil
dieses Ergebnisses aus den aufgegebenen Geschäftsbereichen stammt. Das
Konzernergebnis der fortgeführten Bereiche ist deutlich niedriger. Daher
ist die Dividende angemessen und stellt den richtigen Kompromiss
zwischen angemessener Beteiligung der Aktionäre und ausreichender
Bildung von Finanzreserven dar.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der
Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2009
Zustimmung
Begründung:
Die vom Vorstand im letzten Jahr bereits eingeleitete Konzentration der
Kräfte wird erfolgreich fortgesetzt. Der Umsatz konnte weiter gesteigert
werden, das EBIT hat sich mehr als verdoppelt. EBT ist nach den
negativen Ergebnis des Vorjahres wieder deutlich positiv. Allein zu
beachten ist, wie der Verkauf der \"Cash Cow\" Strato verkraftet wird.
Aber die Ausrichtung insgesamt ist positiv.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der
Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2009
Zustimmung
Begründung:
Bereits aus dem sehr detaillierten AR - Bericht lässt sich erkennen,
dass sich der - z.T. neubesetzte - AR intensiv mit den wesentlichen
Themen (u.a. Restrukturierung und IT - Integration) des Unternehmens
befasst hat. 7 Präsenzsitzungen und 4 Telefonkonferenzen bestätigen dies
quantitativ. Ergänzt wird die Arbeit durch mehrere Sitzungen der
Ausschüsse.
TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010 sowie des Prüfers für
eine etwaige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts
Ablehnung
Begründung:
Lt. Geschäftsbericht entfielen für die AP Kosten i.H.v. 1,3 Mio. € Daneben
wurden für Bestätigungs- und Bewertungsleistungen weitere 900 T € und für
\"sonstige Leistungen\" weitere 990 T € aufgewendet. Angesichts dieser
Verteilung erscheint die Unabhängigkeit des Prüfers nicht mehr
gewährleistet, solange nicht in der HV dafür eine plausible und
zwingende Begründung gegeben wird.
TOP 6
Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der
Mitglieder des Vorstands
Ablehnung
Begründung:
Das von der HV zu billigende Vergütungssystem für den Vorstand soll
weiterhin das \"Aktienwertsteigerungsprogramm\" beinhalten. Dieses
Programm war bereits in den Vorjahren wegen seiner wenig anspruchsvollen
Zielsetzungen und seiner Komplexität kritisiert worden und wird deshalb
weiterhin angelehnt. Da es erheblichen Einfluss auf die Gesamthöhe der
Vergütung haben kann, ist der TOP abzulehnen.
TOP 7
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung
Eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG einschließlich der Ermächtigung zur Einziehung sowie der Ermächtigung zum Ausschluss von Andienungs- und
Bezugsrechten; Aufhebung der bestehenden Ermächtigung
Ablehnung
Begründung:
Der quasi wortgleiche übliche Reservebeschluss wie im Vorjahr erscheint
angesichts der noch recht geringen Dividende unpassend. Vorrangiges Ziel
sollte zunächst eine stabile, nachhaltige Dividendenpolitik sein.
TOP 8
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Einsatz von
Eigenkapitalderivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie zum Ausschluss des Andienungs- und Bezugsrechts; Aufhebung der bestehenden Ermächtigung
Ablehnung
Begründung:
Es gilt zu TOP 7 Gesagte analog. Es macht keinen Unterschied, ob die
Beschaffung der Aktien in Cash oder mittels Eigenkapitalderivaten
erfolgen soll. Zudem lehnt die SdK den Erwerb eigner Aktien über derivative Finanzinstrumente ab, da deren Einsatz dem verbotenen Handel in eigenen Aktien Vorschub leisten könnte.
TOP 9
Beschlussfassung über die Anpassung der §§ 12 Abs. 3, 13 Abs. 1 und 2
Sowie 14 Abs. 3 der Satzung (Einberufungs- und Anmeldefrist; Teilnahme an der
Hauptversammlung; Bild- und Tonübertragung)
Zustimmung
Begründung:
Es handelt sich um die üblichen, unproblematischen Anpassungen mit Blick
auf das ARUG.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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